Zehn Prozent mehr Eingänge beim Bundesarbeitsgericht

1.391 Sachen gingen im vergangenen Jahr beim Bundesarbeitsgericht ein, zehn Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Inhaltlich betrafen die meisten Eingänge – 26 Prozent – 2023 Streitigkeiten um das Arbeitsentgelt. Auf Rang zwei landeten Auseinandersetzungen um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (knapp 23 Prozent).
vom 1. März 2024
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Mit einigem Abstand folgen danach die Verfahren rund um Tarifvertragsrecht und Tarifvertragsauslegung (knapp 12 Prozent) und Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsverfassung und Personalvertretung (11 Prozent). Das BAG nennt in der Statistik des Weiteren noch Schadensersatzverfahren und Streitigkeiten um Ruhegeld und Altersteilzeit. Dies spielten mit knapp neun Prozent beziehungsweise knapp fünf Prozent eine vergleichsweise untergeordnete Rolle. Die Kurve bei den Eingängen ging erstmals wieder nach oben, nachdem sie von 2019 bis 2022 jedes Jahr nach unten verlaufen war. Verfahrensrechtlich betrachtet waren rund ein Viertel der Eingänge Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren. Diese sind allerdings etwas zurückgegangen, während die Zahl der Nichtzulassungsbeschwerden sprunghaft um 22 Prozent auf jetzt 70 Prozent Anteil an den Eingängen gestiegen ist.

Längere Verfahrensdauer

Die Zunahme der Eingänge hat wohl für eine deutliche Verlängerung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit gesorgt. 2022 wurden die Verfahren im Durchschnitt in fünf Monaten und vier Tagen erledigt, 2023 benötigten die Senate dafür neun Monate und sechs Tage. Insgesamt konnte das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr 1.503 Sachen erledigen. Diese Zahl überstieg damit die der Eingänge um 112 Verfahren.

Europäische Zusammenarbeit

Bei der Präsentation des Jahresberichts ihres Hauses lobte Inken Gallner, die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, dass sich die Zusammenarbeit der Gerichte „insbesondere in Europa, aber auch über seine Grenzen hinaus“, intensiviert. Der Gerichtshof der Europäischen Union verstärke seine Bemühungen um eine vertiefte Zusammenarbeit mit den Verfassungs- und Höchstgerichten der Mitgliedstaaten noch weiter. Sie sieht darin ein „Zeichen der Hoffnung für die Rechtsstaatlichkeit und die europäische Rechtsgemeinschaft.“  

 

Copyright Bild: IMAGO / Jochen Eckel

Beitrag von Alexander Pradka

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