Kanzleimonitor.de 2023/24

Der Fragebogen

Wir bitten Sie um 8 Minuten Ihrer Zeit. Die Ergebnisse dieser Befragung werden wir Ihnen wie gewohnt in unserer Publikation „kanzleimonitor.de 2023/2024“ zur Verfügung stellen. Als Dank für Ihre Teilnahme erhalten Sie natürlich Ihr persönliches Freiexemplar. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.

Hintergrund der Studie

Auch in diesem Jahr konnten die Führungskräfte in deutschen Rechts- und Compliance-Abteilungen Empfehlungen in insgesamt 32 Rechtsgebieten aussprechen. Der Wettbewerb ist groß und umso wichtiger ist es, anhand persönlicher Erfahrungen von Kolleginnen und Kollegen die treffende Wahl unter Deutschlands Sozietäten sowie Rechtsanwältinnen und -anwälten treffen zu können. 

 

Zum Stichtag 1. Januar 2023 meldete die Bundesrechtsanwaltskammer in ihrer alljährlichen Statistik 169.388 Mitglieder. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Plus von knapp 1,4 Prozent. Den größten Anteil an diesem Zuwachs haben allerdings die Berufsausübungsgesellschaften, die seit dem 1. August 2022 zulassungspflichtig sind. Die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Einzelzulassung ist zum zweiten Mal in Folge zurückgegangen – um rund 2.000 – und liegt jetzt bei 140.713. Zugenommen hat die Zahl der Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte. So weist die Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer 5.937 „reine“ Syndizi auf, was gegenüber 2022 einem Plus von gut 15 Prozent entspricht. Und auch die Zahl der Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung ist weiter gestiegen: Gegenüber dem Vorjahr hat sich diese von 17.616 um gut fünf Prozent auf jetzt 18.356 erhöht. In diesem Bereich wächst der Anteil der Frauen, knapp 46 Prozent der doppelt zugelassenen und gut 58 Prozent bei den reinen Syndizi sind weiblichen Geschlechts. Der Frauenanteil bei den Syndizi liegt damit wesentlich höher als insgesamt bei den zugelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälten. Dort bewegt sich dieser in den vergangenen Jahren zwischen 35 und 37 Prozent. Die Zahl der Fachanwältinnen und -anwälte bleibt auch in diesem Jahr konstant und liegt bei knapp 46.000. Hier liegt der Frauenanteil lediglich bei knapp 33 Prozent. Beliebteste Fachanwaltschaft bleibt diejenige für Arbeitsrecht mit knapp einem Viertel (11.001) aller. Auf Platz zwei folgt weiterhin das Familienrecht mit knapp 20 Prozent. Mit Abstand folgen auf den Rängen drei und vier das Steuerrecht und das Verkehrsrecht (10,3 und 9,5 Prozent Anteil). 

 

 

Disclaimer

Die in dieser Studie enthaltenen Empfehlungen sowie deren grafische Darstellung bilden das empirisch quantitative Ergebnis ab. Die Untersuchung wurde von dem Herausgeber mit größter Sorgfalt und Unabhängigkeit durchgeführt. Die Darstellungen und Nennungen von Kanzleien und Anwälten dienen nicht der Werbung und haben keinen wirtschaftlichen Bezug. Sie sind als Marktüberblick zu verstehen. Die Studienergebnisse werden in drei Kapiteln präsentiert: demografische Ergebnisse, Gesamtauswertung der Empfehlungen sowie die Auswertung der Rechtsgebiete. Die Auflistung der Kanzleien erfolgt in absteigender Sortierung der Anzahl der auf die Kanzlei entfallenen Empfehlungen. Bei gleicher Anzahl von Empfehlungen erfolgt eine alphabetisch sortierte Darstellung unter Teilung der Platzierungen. Bei den Auswertungen handelt es sich lediglich um die Wiedergabe der Befragungsergebnisse und nicht um ein Ranking der Redaktion. Der Herausgeber kann keine Garantie und Verantwortung für die Qualität der einzelnen Empfehlungen oder fehlende Empfehlungen der Unternehmen übernehmen.  

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