Verbotene Kartellabsprachen: Rund 2,8 Millionen Euro Bußgeld

Wie das Bundeskartellamt in seinem Jahresrückblick 2023 meldet, verhängte die Behörde im vergangenen Jahr rund 2,8 Millionen Euro an Bußgeldern wegen verbotener Kartellabsprachen. Betroffen waren acht Unternehmen und fünf natürliche Personen. Aus vergangenen Verfahren vereinnahmte das Bundeskartellamt gut 77 Millionen Euro.
vom 5. Januar 2024
image

Die Summe der verhängten Bußgelder fällt geringer aus als in den Jahren zuvor. Für Bundeskartellamtschef Andreas Mundt hängt das noch mit den Nachwirkungen der Corona-Pandemie zusammen, die eine deutliche Erschwerung der Kartellverfolgung zur Folge hatte. Dennoch sei die „Coronadelle“ endgültig überwunden: „Uns haben eine beachtliche Zahl an neuen Hinweisen von Kronzeugen und sonstigen Informanten erreicht und wir haben in diesem Jahr zwölf Durchsuchungen durchgeführt. Mehrere große Fälle laufen und werden bald abgeschlossen sein“, berichtet Mundt. Hinweise erhalte sein Amt über die Mitte des vergangenen Jahres eingerichtete Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Knapp 800 Fusionen hat das Bundeskartellamt laut eigenen Angaben im vergangenen Jahr geprüft, sieben davon vertieft in der sogenannten zweiten Phase. Im Bereich der Missbrauchsaufsicht bei den Energiepreisbremsen hat die Behörde bislang Prüfverfahren gegen 57 Versorger aus den drei Energiebereichen Gas, Wärme und Strom eingeleitet. Gemessen an allen im bisherigen Prüfzeitraum beantragten Entlastungsbeträgen sind das bei Gas und Wärme gut 15 Prozent und bei Strom in Bezug auf private Verbraucherinnen und Verbraucher und kleine Unternehmen ca. 20 Prozent. Bei der allgemeinen Missbrauchsaufsicht standen im vergangenen Jahr die staatsnahen Bereiche Bahn und Post sowie die Rüstung im Fokus.

 

Digitalwirtschaft weiterhin im Fokus

Seit diesem Jahr greifen die Regelungen des Digital Market Acts (DMA). Adressaten sind die großen Internetplattformen. Neben dem DMA bleibt auch das Wettbewerbsrecht anwendbar. Die Behörde verspricht sich viel von der Zusammenarbeit mit der EU-Kommission. Auf die Digitalwirtschaft legt das Bundeskartellamt laut Aussage von Andreas Mundt einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht laufen Verfahren gegen das Who is Who der Branche laufen zurzeit noch, unter anderem gegen Amazon, Apple, Google, Meta und Microsoft. Bei der allgemeinen Missbrauchsaufsicht standen im vergangenen Jahr die staatsnahen Bereiche Bahn und Post sowie die Rüstung im Fokus. Auch zum Wettbewerbsregister legt die Bundesbehörde Zahlenmaterial vor: Dort wurden 2023 circa 5.500 Wirtschaftsdelikte eingetragen. Durchschnittlich führen öffentliche Auftraggeber pro Tag 1.000 Abfragen durch., seit Beginn des Wirkbetriebs im Sommer 2022 sind 390.000 Abfragen erfolgt.  

 

Copyright Bild: IMAGO / Joker

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

250520_News_NYT Textnachrichten_Times
EU
Bourla/von der Leyen: Presse hat Anrecht auf Einblick in Textnachrichten
Matina Stevi schreibt für die New York Times. Sie beantragte bei der EU-Kommission Zugang zum Austausch zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der...
250516_News_Werbung pflanzliche Stoffe_diana-light-unsplash
Nahrungsmittel: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben unzulässig
Der Europäische Gerichtshof stellt in einem Urteil fest, dass die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben bei Werbung für Lebensmittel und grundsätzlich...
250513_News_GF Briefpapier_getty-images-unsplash
Wer Firmenpapier benutzt, handelt auch als Geschäftsführer
Gibt ein GmbH-Geschäftsführer auf dem Geschäftspapier der Gesellschaft eine Erklärung ab, die Wirkung auf ihre Vertragsbeziehungen entfalten soll, gilt...