Unternehmen haben noch Probleme mit Arbeitszeiterfassung

Wie der Bitkom festgestellt hat, tut sich ein großer Teil der Unternehmen in Deutschland mit der Umstellung auf die nach dem Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 geforderte Arbeitszeiterfassung schwer. Viele wünschen sich, dass der Gesetzgeber die Flexibilität erhöht und den Aufwand geringer macht.
vom 6. Juni 2023
image

Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland, die an einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom teilgenommen haben, gaben an, dass die Einführung beziehungsweise Anpassung der Arbeitszeiterfassungssysteme erheblichen finanziellen und administrativen Mehraufwand verursacht. 603 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern sind im Auftrag des Digitalverbandes befragt worden. 60 Prozent vertraten die Ansicht, dass das bisherige Fehlen einer gesetzlichen Neuregelung für die Schwierigkeiten ursächlich ist. 59 Prozent halten die genaue Arbeitszeiterfassung in der Praxis generell für nur schwer umsetzbar. Ebenso viele sind überzeugt davon, dass durch die Erfassungspflicht die Flexibilität von Vertrauensarbeitszeit verloren geht. Knapp die Hälfte meint überdies, dass sich Mitarbeitende jetzt kontrolliert fühlen. Mit dem Beschluss des BAG sind laut Bitkom mehr als 34 Millionen Menschen in Deutschland zur minutiösen Erfassung ihrer Arbeit verpflichtet.

Forderungen an den Gesetzgeber

Bitkom-Präsident Achim Berg findet deutliche Worte und verlangt vom Gesetzgeber, „diesem Anachronismus ein Ende zu bereiten“ und stattdessen „die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch künftig Vertrauensarbeitszeit möglich ist“. Niemand solle gezwungen werden, seine Arbeitszeit zu erfassen, wenn zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten Einvernehmen herrscht, dass dies nicht nötig ist. „Der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes geht komplett an der Realität der heutigen Arbeitswelt vorbei, in der Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit für viele zum Standard gehören.“ Die damit erzeugte Bürokratie sei „vollkommen unnötig“. Die Bundesregierung habe im Koalitionsvertrag angekündigt, dass bei einer Anpassung des Arbeitszeitrechts Vertrauensarbeit weiterhin möglich sein soll. „Daran muss sie sich jetzt messen lassen“, sagt Berg.

 

Copyright Bild:  Unsplash, Moritz Kindler

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

240423_News_Scraping_OLG OD_US_markus-spiske-Skf7HxARcoc-unsplash
Scraping: Schadenersatz nicht allein wegen Datenleck
Nicht allen Nutzern und Nutzerinnen von Facebook steht ein Schadensersatzanspruch zu, wenn diese von einem Datenleck betroffen sind. Der mit dem Thema...
240418_News_Wettbewerbsrecht_Verjährung_US_omar-al-ghosson-Wkut4zCLCgs-unsplash
EU
Ab wann die Verjährungsfrist im europäischen Wettbewerbsrecht läuft
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzklagen wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union beginnt erst dann, wenn der...
June 24, 2021: En la comuna 13 se populariza cafe con la imagen de Pablo Escobar
„Pablo Escobar“ kann in der EU nicht als Marke eingetragen werden
Das Europäische Gericht (EuG) hat eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt, nachdem der Name „Pablo...