Ryanair gewinnt erneut: Beihilfen für KLM nichtig

Schon die staatlichen Beihilfen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zugunsten der Lufthansa hatte die Ryanair zu Fall gebracht. Jetzt geht es um Zuwendungen seitens der Niederlande an die KLM in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Das Gericht der Europäischen Union erklärte auch diese jetzt für nichtig.
vom 8. Februar 2024
image

Das Ergebnis ist dasselbe, die Begründung indes im aktuellen Fall eine gänzlich andere. Das Gericht der Europäischen Union führt aus, dass die EU-Kommission die Begünstigten der staatlichen Beihilfe unzutreffend bestimmt hat. Sie habe die Holding Air France-KLM und Air France, beides Gesellschaften, die zum Konzern Air France-KLM gehören, nicht als zum Kreis der Begünstigten gehörig erachtet. Wie das Gericht weiter ausführt, hat es Kapitalverflechtungen sowie die institutionellen, funktionellen und wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den Gesellschaften des Konzerns Air France-KLM, den vertraglichen Rahmen, auf dessen Grundlage die in Rede stehende Maßnahme gewährt wurde, sowie die Art der gewährten Beihilfemaßnahme und deren Kontext geprüft. Dabei kam heraus, dass die Holding und Air France zumindest mittelbar durch den Vorteil, der mit der fraglichen staatlichen Beihilfe gewährt wurde, begünstigt sein konnten. Noch kann KLM gegen die Entscheidung vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.   

Kommission hatte mehrfach zugunsten KLM entschieden

Viele Staaten hatten anlässlich der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geratene Branchen mit entsprechenden Beihilfen unterstützt. Viele Fluggesellschaften profitierten von dieser Unterstützung. Die EU-Kommission genehmigte 2020 die staatliche Beihilfe der Niederlande an die KLM. Sie bestand aus einer staatlichen Garantie für ein Bankdarlehen und einem staatlichen Darlehen. 2021 erklärte das Gericht der Europäischen Union den zugrundeliegenden Beschluss der EU-Kommission für nichtig. Begründung: Die Begünstigte der staatlichen Beihilfe war nur unzureichend bestimmt. Die Wirkungen der Nichtigerklärung blieben aber bis zum Erlass eines neuen Beschlusses durch die Kommission außer Kraft. Der neue Beschluss der Kommission kam im Juli 2021: Sie vertrat hier die Ansicht, dass die staatlichen die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei und dass due KLM und ihre Tochtergesellschaften die einzigen Begünstigten der Unterstützung seien. 

 

Copyright Bild: IMAGO / Björn Trotzki

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

250611_News_KI Justiz_curated-lifestyle-8VhQ221GXF4-unsplash
Der Staat will Einsatz von KI in der Justiz vorantreiben
Den sechsten Bund-Länder-Digitalgipfel in Bad Schandau haben die Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern für eine gemeinsame Erklärung zum...
250606_News_Delivery Hero_polina-m-unsplash
EU
Hohe Geldbuße für Delivery Hero und Glovo
Die EU-Kommission hat gegen die Lebensmittellieferanten Delivery Hero und Glovo Bußgelder in Höhe von insgesamt 329 Millionen Euro erhoben. Die Unternehmen...
250602_News_Betreibsrat Matrix_philip-oroni-unsplash
Aktives Wahlrecht zum Betriebsrat in allen Betrieben
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei den Betriebsratswahlen all...