Keine kartellrechtlichen Bedenken gegen Catena-X

Keine Einwände hat das Bundeskartellamt gegen den geplanten Start der Kooperation „Catena-X“. Das Konsortium, in dem 80 Unternehmen, überwiegend aus der deutschen Automobilbranche zusammenarbeiten, möchte eine umfassende Datenvernetzung und eine Einigung auf Standards für die Datenweitergabe erreichen. Die Behörde sieht darin den ersten Baustein auf dem Weg zu Gaia-X.
vom 24. Mai 2022
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Keine kartellrechtlichen Bedenken gegen Catena-X
Keine Einwände hat das Bundeskartellamt gegen den geplanten Start der Kooperation „Catena-X“. Das Konsortium, in dem 80 Unternehmen, überwiegend aus der deutschen Automobilbranche zusammenarbeiten, möchte eine umfassende Datenvernetzung und eine Einigung auf Standards für die Datenweitergabe erreichen. Die Behörde sieht darin den ersten Baustein auf dem Weg zu Gaia-X.
Gaia-X wiederum ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Mit dem Projekt möchte die Bundesregierung eine europäische Dateninfrastruktur schaffen. Mittel zum Zweck sind dabei die Entwicklung entsprechender Schnittstellen und Standards zur Verknüpfung branchenübergreifender Cloud-Dienste. Anlass für die Initiative ist die bisherige Abhängigkeit von US-amerikanischen und chinesischen IT-Diensten.
 

Catena-X beinhaltet auch Forschungsinitiativen

Catena-X soll aber auch die Basis für Forschungsvorhaben und weitere Entwicklungen sein. Konkret genannt sind Projekte, die die Rückverfolgung von Komponenten erleichtern oder die Bestimmung des CO2-Abdrucks von Komponenten entlang der Wertschöpfungskette ermöglichen. Andere Vorhaben widmen sich der Kreislaufwirtschaft und der Verbesserung des Qualitätsmanagements. Das Bundeskartellamt hat beide Komponenten der Zusammenarbeit geprüft: Zum einen die Vereinbarung, Standards setzen zu wollen, zum anderen die Absicht, gemeinsam forschen und entwickeln zu wollen.
 

Keine Verringerung des Innovationswettbewerbs erwartet

Wie das Kartellamt ausführt, hat eine Forschungs- und Entwicklungskooperation in der Regel nur dann wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen, wenn sich der Innovationswettbewerb spürbar verringert. Dafür gäbe es indes aktuell keine Anzeichen. Das sei vor allem darauf zurückzuführen, dass die zu entwickelnden Standards interoperabel gestaltet werden sollen. Unternehmen der Automobilindustrie seien infolgedessen nicht daran gehindert, weiterhin eigene Cloud- und Softwarelösungen zu nutzen und zu entwickeln. Das Bundeskartellamt betont diverse Prinzipien zur wettbewerblichen Bewertung der Zusammenarbeit.
 

Prinzipien zur wettbewerblichen Beurteilung

Zum einen muss danach der Austausch wettbewerblich sensibler Informationen auf das für die Kooperation zwingend erforderliche Maß beschränkt bleiben. Zweitens müssen Teilnehmer die Standards in einem offenen Verfahren, transparent und diskriminierungsfrei entwickeln. Was bedeutet das? Insbesondere müssen Dritte die Möglichkeit zur Mitwirkung haben. Die Standards dürfen nicht verpflichtend sein und der Zugang dazu muss zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen erfolgen. Last but not least dürfen die geplanten einzelnen Entwicklungskooperationen nicht zu Marktabschottungen oder sonstigen Wettbewerbsverzerrungen führen.
 

Andreas Mundt: „Vielversprechende Initiativen“

„Catena-X ist ein erster großer Baustein der Initiative Gaia-X zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen Dateninfrastruktur in Europa“, sagt Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. „Das Kartellrecht steht Projekten dieser Art nicht im Weg. Wir stellen aber sicher, dass bestimmte Wettbewerbsprinzipien eingehalten werden. Richtig aufgesetzt sind Initiativen wie diese vielversprechend, weil sie in der Zukunft zu einer Wettbewerbsbelebung bei Cloud-Services führen könnten, was wir sehr begrüßen würden.“ Wie das Amt mitteilt, bedeutet das grüne Licht für den Start von Catena-X keine abschließende Beurteilung aller Teilprojekte innerhalb dieser Kooperation. Diese müssten erst weiter konkretisiert werden.Bildnachweise: © Unsplash / Conny Schneider

Beitrag von Alexander Pradka

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