Das KapMuG sieht für bestimmte kapitalmarktbezogene Rechtsstreitigkeiten ein besonderes zivilprozessuales Verfahren vor, das geschädigten Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen falscher, irreführender oder unterlassener Angaben etwa in Börsenprospekten oder Jahresabschlüssen vereinfacht. Das darüber entscheidende Landgericht legt auf Antrag einer Partei Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn bereits erhobenen Einzelklagen gleichlautend stellen, dem zuständigen Oberlandesgericht vor. Dieses wählt ein Verfahren als Musterverfahren aus, an dem sich auch die anderen Betroffenen beteiligen. Die Entscheidung im Musterverfahren gilt für alle.
Effizientere Gestaltung der Verfahren
Mit den Mitte März vorgelegten Reformplänen will das Bundesministerium der Justiz den Zeitraum zwischen der Erhebung der Einzelklage vor dem Landgericht bis zur Durchführung des Musterverfahrens vor dem zuständigen Oberlandesgericht verkürzen. Das soll über eine Anpassung der Fristen und der Konzentration von Zuständigkeiten gelingen. Die häufig hohe Zahl der Verfahrensbeteiligten im Musterverfahren soll reduziert werden. Deshalb sollen künftig nicht mehr automatisch alle Einzelklagen, die den Gegenstand des Musterverfahrens betreffen, in dieses hineingedrängt werden. Wollen Parteien nicht am Musterverfahren teilnehmen, sollen sie ihren Rechtsstreit künftig unabhängig als Individualverfahren führen können. Die Gerichtsakten für Musterverfahren sollen schon vor Ablauf der für die Gerichte bis 1. Januar 2026 laufenden Regelfrist digital geführt werden müssen. So können die wegen der Vielzahl der Verfahrensbeteiligten bisher langwierigen Akteneinsichten künftig parallel und schneller erfolgen.
Instrumente weiter verbessern
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann kommentierte den Ansatz wie folgt: „Deutschland soll ein attraktiver Anlagestandort mit einer starken Anlegerkultur sein. Dazu gehört es auch, dass Anleger ihre Rechte im Schadensfall wirksam und zügig durchsetzen können. Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes wollen wir die bestehenden Instrumente weiter verbessern. Anleger sollen künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.“
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