In einer gemeinsamen Verlautbarung gaben die Justizminister der Länder, Dr. Benjamin Limbach für Nordrhein-Westfalen und Georg Eisenreich für Bayern, die Ziele des Vorhabens bekannt: In erster Linie soll es damit zu einer Entlastung der deutschen Gerichte kommen, die aufgrund zunehmender Massenverfahren und neuer Kriminalitätsphänomene immer stärker beansprucht werden. Den Innovationsprozess unterstützen sollen Methoden aus dem so genannten Legal-Design-Thinking-Ansatz. Dieser stellt stets die Bedürfnisse des künftigen Anwenders in den Mittelpunkt. Auf Basis einer eingehenden Bedarfsanalyse setzen Juristinnen und Juristen mit agilen und interdisziplinären Methoden neue Prozesse auf, um neuen Anforderungen in ihrer Arbeitsumgebung begegnen und effizienter arbeiten zu können.
Zusammenarbeit mit Hochschulen
Beschlossen haben die beiden Bundesländer ihr Forschungsprojekt anlässlich des Bund-Länder-Digitalgipfels auf der Frühjahrs-Justizministerkonferenz in Berlin. Zur Finanzierung werden Nordrhein-Westfalen und Bayern Mittel aus der Digitalisierungsoffensive für die Justiz beantragen. Die wissenschaftliche Leitung übernehmen die Universität zu Köln und die Technische Universität München. In verantwortlicher Position stehen dabei Prof. Dr. Dauner-Lieb, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Europäische Privatrechtsentwicklung in Köln, und Prof. Dr. Matthias Grabmair, Legal-Tech-Experte in München. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich will „die Chancen der Digitalisierung nutzen, ohne dabei die Risiken aus dem Blick zu verlieren.“ Nordrhein-Westfalens Justizminister Dr. Benjamin Limbach betont die aktive Rolle bei der Entwicklung und Ausrichtung eines generativen Sprachmodells für die Justiz.
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