In den Schadensersatzprozess gegen LKW-Kartell kommt neue Bewegung

Das Landgericht München I muss möglicherweise den Schadensersatzprozess gegen verschiedene LKW-Hersteller neu aufrollen. Das Oberlandesgericht in der bayerischen Landeshauptstadt hält den Fall noch nicht für entscheidungsreif. In dem Sammelklageverfahren geht es um rund eine halbe Milliarde Euro.
vom 6. Oktober 2023
image

Die Anspruchsgegner MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault hatten vor dem Landgericht zunächst einen Erfolg verbucht. Rund 70.000 Käufer von Lastkraftwagen der genannten Hersteller hatten über den Rechtsdienstleister Financialright Claims auf Schadensersatz wegen des Kaufs angeblich überteuerter LKW geklagt. Anders als das Landgericht ist das Oberlandesgericht nach einer ersten Einschätzung der Meinung, dass die Abtretung der Schadensersatzforderungen an den Rechtsdienstleister rechtmäßig war, der als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall immerhin 33 Prozent Provision erhält. Wie der Senatsvorsitzende Andreas Müller mitteilte, liegt auch die vom Landgericht angenommene Unbestimmtheit der Klage nicht, beziehungsweise nach entsprechenden Korrekturen nicht mehr, vor. Es kommt nun allerdings im Hinblick auf die Zulässigkeit der Schadensersatzklage aller Wahrscheinlichkeit nach darauf an, dass der zwischen Financialright und einem Prozessfinanzierer abgeschlossene Vertrag in Ordnung ist. Die LKW-Hersteller monierten in dem Verfahren unter anderem die finanzielle Abhängigkeit des Rechtsdienstleisters von dem Finanzierer. FInancialright sei insofern in der Möglichkeit beschränkt, Vergleiche abzuschließen. Außerdem bündele der Rechtsdienstleister Forderungen von Betroffenen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten.

EU-Kommission hatte empfindliche Geldbußen verhängt

Im Zeitraum von 1997 bis 2011 hatten die LKW-Hersteller Daimler, Volvo, Iveco, DAF sowie die VW-Töchter MAN und Scania Absprachen zur Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für mittlere und schwere LKW im Europäischen Wirtschaftsraum getroffen.

Aufgeflogen war das Kartell durch Hinweis seitens MAN. Dem Unternehmen erließ die Kommission im Wege der Kronzeugenregelung infolgedessen die Strafe. Mit den anderen Beteiligten führte sie das Vergleichsverfahren durch. Daran nahm zunächst auch Scania teil, zog sich später aber daraus zurück. Gegen Daimler, Volvo, Iveco und DAF sprach die EU-Kommission nach Beendigung des Vergleichsverfahrens Geldbußen in Höhe von rund drei Milliarden Euro aus, allein Daimler musste rund eine Milliarde übernehmen. Scania unterlag im ordentlichen Verwaltungsverfahren, der Europäische Gerichtshof bestätigte die von der EU-Kommission verhängte Geldbuße in Höhe von 880 Millionen Euro.

 

Copyright Bild: IMAGO / ANP

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

240423_News_Scraping_OLG OD_US_markus-spiske-Skf7HxARcoc-unsplash
Scraping: Schadenersatz nicht allein wegen Datenleck
Nicht allen Nutzern und Nutzerinnen von Facebook steht ein Schadensersatzanspruch zu, wenn diese von einem Datenleck betroffen sind. Der mit dem Thema...
240418_News_Wettbewerbsrecht_Verjährung_US_omar-al-ghosson-Wkut4zCLCgs-unsplash
EU
Ab wann die Verjährungsfrist im europäischen Wettbewerbsrecht läuft
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzklagen wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union beginnt erst dann, wenn der...
June 24, 2021: En la comuna 13 se populariza cafe con la imagen de Pablo Escobar
„Pablo Escobar“ kann in der EU nicht als Marke eingetragen werden
Das Europäische Gericht (EuG) hat eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt, nachdem der Name „Pablo...