Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz soll der seit Mitte Februar geltende Digital Service Act (DSA) der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Inhaltlich geht es um Sorgfalts- und Transparenzpflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet. Der DSA regelt ferner die Durchsetzung auf EU-Ebene, der Gesetzesentwurf der Bundesregierung konkretisiert die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland. Danach soll die Bundesnetzagentur als „Digital Services Coordinator“ (DSC) für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in der Bundesrepublik zuständig sein. Geplant ist eine eigene Koordinierungsstelle innerhalb der Agentur. Sonderzuständigkeiten sollen für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für die nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannten Stellen und den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit gelten. Als zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte soll das Bundeskriminalamt fungieren.
Inhalte der Änderungen
Uneinigkeit bestand im Hinblick auf die Anforderungen an die DSC-Leitung. Der Leiter oder die Leiterin der Koordinierungsstelle muss nun über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich der Geschäftsmodelle digitaler Dienste und Kenntnisse des Rechtsrahmens verfügen und darf nicht einer Regierung des Bundes oder Landes angehören noch ein Unternehmen der Digitalwirtschaft innehaben, leiten oder Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrates eines solchen sein. Für das Beschwerdemanagement gilt gemäß Änderungsantrag, dass es ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches System geben soll, das gängige Kriterien für ein modernes Beschwerdeportal erfüllt und Entscheidungen transparent macht. Über die Meldungen beim BKA will die Bundesregierung erstmals Ende Juni 2025 einen Bericht herausbringen. Darin sollen Art und Anzahl der gemeldeten Straftaten genannt sein. Der Koordinierungsstelle soll ein 16-köpfiger Beirat mit Beratungsfunktion angehören. Dieser soll Informationsansprüche gegenüber der Koordinierungsstelle geltend machen können.
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