Digitalausschuss beschließt Digitale-Dienste-Gesetz

Der Digitalausschuss des Deutschen Bundestages hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Digitale-Dienste-Gesetz in geänderter Fassung angenommen. Dies geschah mit Zustimmung der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP – CDU/CSU und AfD hatten dagegen gestimmt, die Gruppe Die Linke hatte sich enthalten.
vom 25. März 2024
image

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz soll der seit Mitte Februar geltende Digital Service Act (DSA) der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Inhaltlich geht es um Sorgfalts- und Transparenzpflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet. Der DSA regelt ferner die Durchsetzung auf EU-Ebene, der Gesetzesentwurf der Bundesregierung konkretisiert die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland. Danach soll die Bundesnetzagentur als „Digital Services Coordinator“ (DSC) für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in der Bundesrepublik zuständig sein. Geplant ist eine eigene Koordinierungsstelle innerhalb der Agentur. Sonderzuständigkeiten sollen für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für die nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannten Stellen und den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit gelten. Als zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte soll das Bundeskriminalamt fungieren.

Inhalte der Änderungen

Uneinigkeit bestand im Hinblick auf die Anforderungen an die DSC-Leitung. Der Leiter oder die Leiterin der Koordinierungsstelle muss nun über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich der Geschäftsmodelle digitaler Dienste und Kenntnisse des Rechtsrahmens verfügen und darf nicht einer Regierung des Bundes oder Landes angehören noch ein Unternehmen der Digitalwirtschaft innehaben, leiten oder Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrates eines solchen sein. Für das Beschwerdemanagement gilt gemäß Änderungsantrag, dass es ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches System geben soll, das gängige Kriterien für ein modernes Beschwerdeportal erfüllt und Entscheidungen transparent macht. Über die Meldungen beim BKA will die Bundesregierung erstmals Ende Juni 2025 einen Bericht herausbringen. Darin sollen Art und Anzahl der gemeldeten Straftaten genannt sein. Der Koordinierungsstelle soll ein 16-köpfiger Beirat mit Beratungsfunktion angehören. Dieser soll Informationsansprüche gegenüber der Koordinierungsstelle geltend machen können.  

 

Copyright Bild: IMAGO / Guido Schiefer

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

Photocall UNFP Trophy - Paris Lassana Diarra during the 31th edition of the UNFP (French National Professional Football
Der Fall Diarra: FIFA-Regeln verstoßen gegen Unionsrecht
Das Transfersystem des Weltfußballs ist nach dem Bosman-Urteil vor knapp 30 Jahren einmal mehr in seinen Grundfesten erschüttert: Der Europäische Gerichtshof...
241001_News_RA_Googlebewertung_US_firmbee-com-31OdWLEQ-78-unsplash
Google-Bewertung, ohne Kunde zu sein: Nur mit entsprechendem Hinweis
Das Oberlandesgericht Oldenburg war mit der Frage beschäftigt, ob ein Unterlassungsanspruch eines Unternehmens besteht, wenn jemand, der nicht Kunde ist,...
Augsburg, Bavaria, Germany - 2 April 2023: An Aldi Süd brochure with the offers of the week *** Ein Aldi Süd Prospekt mi
EU
Ende der Willkür bei angeblichen Preissenkungen
Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil Tricksereien mit angeblichen Preissenkungen von Händlern einen Riegel vorgeschoben. Bemessungsgrundlage...