Bundeskartellamt schiebt deutschen Milcherzeugern einen Riegel vor

Die Preisgestaltung in der Landwirtschaft ist ein Dauerbrennerthema. Lohnt sich das für Erzeuger noch? In der Milchbranche gab es einen Vorstoß der deutschen Milcherzeuger. Sie legten dem Bundeskartellamt ein abgestimmtes Finanzierungskonzept zugunsten der Rohmilcherzeuger vor – und scheiterten damit.
vom 8. Februar 2022
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Bundeskartellamt schiebt deutschen Milcherzeugern einen Riegel vorDie Preisgestaltung in der Landwirtschaft ist ein Dauerbrennerthema. Lohnt sich das für Erzeuger noch? In der Milchbranche gab es einen Vorstoß der deutschen Milcherzeuger. Sie legten dem Bundeskartellamt ein abgestimmtes Finanzierungskonzept zugunsten der Rohmilcherzeuger vor – und scheiterten damit.
Das vom Agrardialog vorgelegte Modell sah eine nachträgliche Preisstabilisierung des vertraglichen „Milchgelds“ vor. Dafür sollten die durchschnittlichen Kosten der Milcherzeugung für landwirtschaftliche Betriebe branchenweit ermittelt werden. Diese hätten dann den Ausgangspunkt für einheitliche Aufschläge auf den Milch-Grundpreis gebildet. Die Beteiligten wollten außerdem die laufende Anpassung der Aufschläge als bindender Bestandteil in den Verträgen zwischen Erzeugern, Molkereien und Lebensmitteleinzelhandel durchsetzen. Die Modellteilnehmer brachten vor, dass sie damit einen branchenweiten Beitrag zur Finanzierung der Transformation der heimischen Landwirtschaft realisierten.
 

Verabredung von Preisaufschlägen

Nach Ansicht des Bundeskartellamts wäre das vorgestellte Modell im Ergebnis in eine flächendeckende Erhöhung der Milchpreise gemündet. Dem Projekt und dessen Teilnehmern käme eine „branchenweite Geltung“ zu. Damit würden zukünftig Verbraucherinnen und Verbraucher, die Milchprodukte im Lebensmittelhandel nachfragen, „günstige Ausweichmöglichkeiten einbüßen“. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, kommentiert: „Das von Agrardialog vorgestellte Finanzierungsmodell ist kartellrechtlich nicht zulässig. Im Kern geht es um die Verabredung von Preisaufschlägen, die über die Lieferkette bis zum Milchregal durchgereicht werden. Gemeinwohlziele wie Nachhaltigkeit sind rechtlich anerkannt. Aber das wirtschaftliche Interesse an einem höheren Einkommensniveau kann für sich genommen keine Freistellung solch einer Vereinbarung rechtfertigen.“
 

Nachhaltigkeit öffnet Türen

Die Tür für eine Nachbesserung steht dem Agrardialog allerdings weiterhin offen: Seit dem 7. Dezember 2021 hat sich auf europäischer Ebene der Rechtsrahmen für die kartellrechtliche Beurteilung von Initiativen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards verändert. Kartellrechtsausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wie das Bundeskartellamt mitteilt, sah das Finanzierungsmodell der Milcherzeuger konkrete Produktionskriterien für die Rohmilch mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte nicht vor.
 

Nachbesserung ist möglich

„Der Agrardialog hat jederzeit die Möglichkeit, uns ein Nachhaltigkeitskonzept vorzulegen, das nicht auf eine Preisabsprache zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgreift“, so Andreas Mundt. „Grundsätzlich ermuntern und unterstützen wir landwirtschaftliche Erzeuger, die mit Kooperationen ihre Position stärken wollen oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Deutsches und europäisches Kartellrecht stehen dem nur in den seltensten Fällen entgegen.“ Schon jetzt gäbe es insbesondere im Agrarbereich weitreichende Ausnahmeregelungen. Beispielsweise hatte das Bundeskartellamt bei der Initiative für existenzsichernde Löhne bei Bananen keine wettbewerblichen Bedenken. Bildnachweise: © Unsplash / Carolien van Oijen

Beitrag von Alexander Pradka

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