Dieses Ziel soll ein ganzes Bündel an Maßnahmen erreichen. „Das Gesetzesvorhaben zur Einführung der Commercial Courts und zur Stärkung von Videoverhandlungen in der Ziviljustiz sind bereits weit vorangeschritten“, so Buschmann. „Die Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts ist eine weitere wichtige Maßnahme.“ Mit „weniger Formalismus“ und „mehr Offenheit für digitale Lösungen soll das Schiedsverfahrensrecht auf die nächste Stufe gehoben werden. Die letzte umfassende Reform gab es vor einem Vierteljahrhundert.
Mehr Effizienz und höhere Transparenz
Geplant ist laut dem Gesetzesentwurf, dass Schiedsvereinbarungen im kaufmännischen Verkehr künftig wieder formlos abgeschlossen werden können. Seit der letzten Reform 1998 müssen diese selbst dann bestimmten Formanforderungen genügen, wenn ihr Abschluss für alle Parteien ein Handelsgeschäft darstellt. Bis dahin war schon einmal ein formloser Abschluss unter Kaufleuten möglich. Sind die Parteien damit einverstanden, sollen Schiedsrichter ihre Schiedssprüche veröffentlichen können. Damit will das Bundesjustizministerium die Entscheidungen der Handelsschiedsgerichtsbarkeit transparent und nachvollziehbar machen. Möglich sein sollen außerdem mündliche Verhandlungen vor den Schiedsgerichten als Videoverhandlung. Schiedsrichter sollen die Schiedssprüche auch elektronisch erlassen können. Erforderlich ist dafür die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Verfahren im Zusammenhang mit Schiedsverfahren
Für Verfahren vor staatlichen Gerichten, die in Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren stehen, sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. Das betrifft insbesondere Verfahren, mit denen der Schiedsspruch durch staatliche Gerichte aufgehoben oder für vollstreckbar erklärt wird. Parteien sollen die Möglichkeit haben, in diesen Verfahren Schriftstücke in englischer Sprache vorzulegen. Das würde eine effizientere Führung staatlicher Gerichtsverfahren zur Folge haben, die Parteien würden damit zudem Kosten für die Übersetzungen sparen. Außerdem soll für diese Verfahren eine neue Zuständigkeitsregelung zur Anwendung gelangen können. Hat das Bundesland des Gerichtsorts einen sogenannten Commercial Court eingerichtet und entsprechende Verfahren diesem besonderen Spruchkörper zugewiesen, so soll dieser für das betreffende Verfahren zuständig sein. Bei entsprechendem Einvernehmen der Parteien sollen diese Verfahren vor den Commercial Courts vollständig in englischer Sprache geführt werden können. Englische Beschlüsse würden dann zusammen mit einer deutschen Übersetzung zur Veröffentlichung gelangen.
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