Europäischer Gerichtshof bestätigt Geldbuße gegen Scania
Es bleibt bei der gegen den schwedischen Hersteller Scania wegen der Teilnahme am LKW-Kartell verhängten Geldbuße in Höhe von gut 880 Millionen Euro. Der Grundsatz der Unparteilichkeit des Verwaltungsverfahrens war demnach nicht verletzt, das hatte der Hersteller moniert.
Lkw-Kartell: Schadensersatz auch für Leasingnehmer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Auch Leasingnehmern und Mietkäufern von Lastkraftwagen kann ein Anspruch auf Ersatz kartellbedingter Schäden zustehen. Die Daimler AG scheiterte demnach mit ihrer Revision. Sie war von einem mittelständischen Baustoffhändler verklagt worden, der Lkw geleast hatte.
In den Schadensersatzprozess gegen LKW-Kartell kommt neue Bewegung
Das Landgericht München I muss möglicherweise den Schadensersatzprozess gegen verschiedene LKW-Hersteller neu aufrollen. Das Oberlandesgericht in der bayerischen Landeshauptstadt hält den Fall noch nicht für entscheidungsreif. In dem Sammelklageverfahren geht es um rund eine halbe Milliarde Euro.
Am Lkw-Kartell Beteiligte müssen neue Beweismittel zusammenstellen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgelegt, dass in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten auch solche Beweismittel offenzulegen sind, die einerseits für den Fall relevant sind, andererseits eine Partei aber erst noch zusammenstellen beziehungsweise klassifizieren muss. Diese zusätzlichen Aufgaben müssen allerdings verhältnismäßig sein.
EuGH bestätigt 880-Millionen-Geldbuße gegen VW-Tochter Scania
Der Europäische Gerichtshof bestätigt die von der EU-Kommission gegen Scania verhängte Geldbuße in Höhe von über 880 Millionen Euro. Die Klage der Volkswagen-Tochter gegen den Beschluss vom September 2017 hatte keinen Erfolg. Das Gericht stellt in diesem Zusammenhang die Rechtmäßigkeit des so genannten „hybriden“ Verfahrens klar. Vergleichsverfahren und ordentliches Verwaltungsverfahren in Kartellsachen sind hier verbunden.
Muss Tochter ausbaden, was Mutter tat?
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes hat eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob ein Unternehmen von einer Tochtergesellschaft Schadensersatz verlangen kann, wenn eigentlich der Mutterkonzern gegen Wettbewerbsrecht der Europäischen Union verstoßen hat.