Umsetzung der Basel-III-Vereinbarung abgeschlossen

Ende Oktober 2021 hat die Europäische Kommission eine überarbeitete Fassung der EU-Bankenvorschriften angenommen. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Banken künftig besser mit wirtschaftlichen Krisen umgehen können. Außerdem sollen sie einen Beitrag zur Erholung Europas von der Corona-Pandemie und zum Übergang zur Klimaneutralität leisten.
vom 8. November 2021
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Umsetzung der Basel-III-Vereinbarung abgeschlossenEnde Oktober 2021 hat die Europäische Kommission eine überarbeitete Fassung der EU-Bankenvorschriften angenommen. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Banken künftig besser mit wirtschaftlichen Krisen umgehen können. Außerdem sollen sie einen Beitrag zur Erholung Europas von der Corona-Pandemie und zum Übergang zur Klimaneutralität leisten.
Dafür enthält die überarbeitete Fassung verschiedene Legislativvorschläge – einen zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinie, einen zur Änderung der Eigenkapitalverordnung und einen zur Änderung der Eigenkapitalverordnung im Bereich der Abwicklung.
 

Schutz gegen „wirtschaftliche Schockszenarien“

Wenn es um die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Banken gegenüber wirtschaftlichen Schocks geht, sollen diese bei der Berechnung ihrer Eigenkapitalanforderungen die Risiken nicht „zu gering“ ansetzen und zudem genügend Kapital zur Deckung von eigenen Gefahrensituationen bereithalten. Damit verfolgt die EU auch das Ziel, den Vergleich risikobasierter Eigenkapitalquoten zu erleichtern und damit das Vertrauen in die Quoten und in die Solidität des Sektors insgesamt wieder herzustellen. „Europa braucht einen starken Bankensektor, damit die Wirtschaft während der Erholung von der COVID-19-Pandemie weiterhin die erforderlichen Kredite erhält“, sagte Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen anlässlich der Vorstellung des Programms.
 

Absicherung gegen ESG-Risiken

Ein wichtiger Faktor innerhalb der Kommissionsstrategie für ein nachhaltiges Finanzwesen ist die höhere Widerstandsfähigkeit von Banken gegenüber der Verwirklichung von ESG-Risiken – also solchen, die aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance stammen. Die Maßnahmen von Banken zur Quantifizierung und Steuerung solcher Risiken sollen verbessert werden. Märkte sollen über einschlägige Methoden der Banken informiert sein. Deshalb will die EU Banken verpflichten, ESG-Risiken im Rahmen ihres Risikomanagements systematisch zu ermitteln, offenzulegen und zu steuern. Aufsichtsbehörden und Banken sollen regelmäßige Klimastresstests durchführen. Die Behörden werden ESG-Risiken überprüfen und bewerten. Damit seien Banken besser für künftige Herausforderungen wie Klimarisiken gerüstet, so Mairead McGuinness. Sie ist die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin.
 

Eignung von Führungspersonen

Mehr Befugnisse bekommen die Aufsichtsbehörden bezüglich der Beaufsichtigung: Neue Regelungen sollen die Überprüfung leitender Mitarbeitender im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation erleichtern. Bringt eine Führungsfigur die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten mit, um eine Bank zu leiten? „Die Vorstandsmitglieder und die Inhaber von Schlüsselfunktionen von Banken können einen erheblichen Einfluss auf die Tätigkeiten eines Kreditinstituts ausüben“, so Didier Reynders, Kommissar für Justiz bei der EU. „Für die Beurteilung, ob Vorstandsmitglieder und Inhaber von Schlüsselfunktionen für ihre Aufgaben geeignet sind, brauchen wir harmonisierte Vorschriften.“ Dieses Ziel werde mit den von der Kommission angenommenen Regelungen erreicht. „Diese werden für Kohärenz auf EU-Ebene sorgen und letztlich zur Solidität der Banken beitragen.“
Im nächsten Schritt erörtern nun Europäisches Parlament und Europarat das Legislativpaket.Bildnachweise: © IMAGO / SNA

Beitrag von Alexander Pradka

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