Eine laut eigenen Angaben repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter gut 500 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland hat ergeben, dass es mit dem EU-weit einheitlichen Datenschutz noch nicht so weit her ist. 70 Prozent der Befragten gaben an, dass es aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) keinen einheitlichen Datenschutz gibt. Dabei hat ein großer Teil der Betriebe die DS-GVO bereits umgesetzt, 22 Prozent sagen vollständig, 40 Prozent größtenteils. Ein Drittel sieht sich teilweise am Ziel, zwei Prozent haben noch gar nicht begonnen. Wie der Bitkom mitteilt, haben „praktisch alle Unternehmen“ seit Einführung der DS-GVO ihren Aufwand für Datenschutz hochgefahren. Rund ein Drittel erwartet, dass dieser noch weiter zunimmt, knapp die Hälfte meint, dass der gestiegene Aufwand zumindest gleichbleibt.
Datenschutz steht Fortschritten bei der Digitalisierung im Weg
„Die DS-GVO ist kein Punkteplan, den man sich vornimmt und einmalig umsetzt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Sie erfordert dauerhafte Anstrengungen, insbesondere bei der Einführung neuer Geschäftsprozesse und digitaler Technologien, und die ständige Reaktion auf neue Auslegungen, etwa durch Gerichtsurteile oder Hinweise der zahlreichen Aufsichtsbehörden.“ Gut zwei Drittel der befragten Unternehmen kritisieren, dass der strenge Datenschutz in Deutschland die Digitalisierung erschwert, für fast genauso viele hemmt der uneinheitliche Datenschutz die Digitalisierung. Dazu sagt Dr. Bernhard Rohleder, dass Datenschutz nicht zum Selbstzweck werden dürfe und dass es der DS-GVO aus Unternehmenssicht nicht gelungen sei, den Datenschutz zu vereinheitlichen, weder innerhalb der EU noch innerhalb Deutschlands. „Deutschland kann sich auf Dauer nicht 18 verschiedene Datenschutz-Auslegungen leisten. Ob in München oder Hamburg, in Köln oder Schwerin: zumindest innerhalb Deutschlands müssen die gleichen Datenschutzregeln gelten.“
Projekte scheitern an strengen Vorschriften
Betriebe berichten davon, dass sie Innovationsprojekte aufgrund der Auslegung datenschutzrechtlicher Vorschriften nicht zum Erfolg bringen können oder sogar gar nicht erst in Angriff nehmen. In 82 Prozent der Unternehmen ist in den vergangenen zwölf Monaten aufgrund konkreter Vorgaben der DS-GVO mindestens ein solches Projekt gescheitert oder nicht gestartet, in 93 Prozent lag es an Unklarheiten im Umgang mit den Vorgaben. Dr. Rohleder verlangt in dem Zusammenhang die richtige Balance zwischen Datennutzung und Datenschutz. Letzterer dürfe nicht dazu führen, dass Dinge nicht gemacht werden. „Datenschutz muss vielmehr unterstützen, dass sie richtig gemacht werden und letztlich dem Menschen dienen.“ Auch im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsvorteile fällt das Ergebnis schwach aus: 40 Prozent der teilnehmenden Betriebe sehen keinen Wettbewerbsvorteil auf dem internationalen Markt durch die DS-GVO, 30 Prozent sogar Nachteile. Dem stehen gerade einmal 16 beziehungsweise 13 Prozent gegenüber, die Auswirkungen der DS-GVO als geringen oder großen Wettbewerbsvorteil bezeichnen.
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