In 151 Gesetzen und Verordnungen hat das Bundeswirtschaftsministerium Informations- und Berichtspflichten identifiziert. 140 Pflichten will das Ministerium streichen, darunter befänden sich 80 „konkrete Maßnahmen“ und 60 noch zu prüfende. Weitere 20 Maßnahmen will das BMWK auf anderen Ebenen, wie etwa der EU-Kommission, adressieren. Es sei ein besonderes Anliegen, die Perspektive der Praxis aktiv einzubinden und Möglichkeiten zur Entlastung zu diskutieren, so eine Verlautbarung des BMWK. Anfang November hatte Robert Habeck mit Spitzenvertreterinnen und -vertretern aus der Wirtschaft sowie Leitungsfiguren des Statistischen Bundesamtes, der Bundesnetzagentur und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau gesprochen.
“Jede Streichung hilft”
„Wir haben alle unsere Berichtspflichten systematisch angeschaut und kritisch hinterfragt: Sind sie noch aktuell oder historisch überholt, sind sie auch dringend notwendig, können Bagatellgrenzen eingeführt oder erhöht werden?“, so Bundeswirtschaftsminister Habeck. Es gelte, Doppelungen zu vermeiden beziehungsweise Pflichten dort, wo es geht, zu bündeln. „Jede gestrichene, jede vereinfachte Berichtspflicht hilft den Unternehmen konkret.“
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