EU: Neue Haftungsregeln bei Künstlicher Intelligenz

Die EU-Kommission hat den Entwurf zur „Artificial Intelligence Liability Directive“ auf den Weg gebracht. Mit der Richtlinie möchte sie die Haftungsregeln im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz modernisieren, Wettbewerbsbedingungen harmonisieren und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken. Bestehende Regeln sind über 40 Jahre alt.
vom 30. September 2022
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Opfer von Schäden im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz sollen künftig leichter Schadensersatz bekommen. Schäden können beispielsweise beim Zusammenwirken mit Robotern, Drohnen oder Smart-Home-Systemen auftreten oder auch mit digitalen Systemen im täglichen Geschäftsverkehr, weil etwa bei Software-Updates oder dem Einsatz von AI etwas schiefläuft und sich Fehler negativ auswirken. Ein andere Schadensursache kann im Versäumnis von Herstellern liegen, Schwachstellen im Bereich der Cybersicherheit zu beseitigen.

 

Beweislastumkehr bei komplexen Systemen

Für Konsumentinnen und Konsumenten greift künftig eine Beweislastumkehr dahingehend, dass sie beim häufig technisch sehr komplexen Einsatz von KI oder auch bei bestimmten Produkten – wie etwa aus dem medizinischen Bereich – nicht mehr nachweisen müssen, dass ein Schaden auf den Fehler des Herstellers zurückzuführen ist. Laut EU-Kommission gilt eine Kausalitätsvermutung zugunsten der Opfer, wenn ein Verschulden festgestellt und „nach vernünftigem Ermessen von einem ursächlichen Zusammenhang mit der KI-Leistung“ auszugehen ist.“ Das heißt auch: eine verschuldensunabhängige Haftung aufseiten der Hersteller gibt es nicht.
 

Zugang zu Informationen

Ein weiteres Instrument soll Betroffenen zusätzlich Abhilfe schaffen: In Fällen sogenannter Hochrisiko-KI-Systeme bekommen diese ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln eingeräumt. Auch das dient letztlich der Erleichterung der Beweislast im Zusammenhang mit durch KI-Systemen entstandenen Schäden. Es muss sich bei den Geschädigten nicht um natürliche Personen handeln, es kann auch ein Unternehmen betroffen sein. Hersteller sind gehalten, Beweismittel offenzulegen und mehr Flexibilität bei den Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen zu zeigen.
 

Rechtssicherheit für den Binnenmarkt

Die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin, Věra Jourová, sagte: „Wir wollen, dass die KI-Technologien in der EU florieren. Um dies zu erreichen, müssen die Menschen digitalen Innovationen vertrauen. Mit dem Vorschlag zur zivilrechtlichen Haftung von KI geben wir den Kunden Instrumente für die Abhilfe bei durch KI verursachten Schäden an die Hand, damit sie über das gleiche Schutzniveau wie bei herkömmlichen Technologien verfügen, und wir gewährleisten Rechtssicherheit für unseren Binnenmarkt.“ Bildnachweise: © Unsplash / Possessed Photography]]>

Beitrag von Alexander Pradka

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