Deutschland dürfe nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben, so Lindner. Rund 100 Milliarden Euro werden jedes Jahr in der Bundesrepublik gewaschen, teilt die Steuergewerkschaft mit. „Wir haben den Mut für den großen Wurf: Mit leistungsfähigen und wirksamen Strukturen werden wir dafür sorgen, dass die ehrlichen Kaufleute vor denen geschützt werden, die sich nicht an die Regeln halten.“ In Regierungskreisen hieß es zu Beginn der Woche, dass das Bundesfinanzministerium mit dem neuen Gesetz eine „tektonische Neuordnung der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland in Angriff nimmt“. In der neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), die ihren Sitz in Köln und Dresden haben wird, vereint das BMF künftig das noch zu schaffende Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG), die Financial Intelligence Unit /FIU) und die Zentralstelle für Sanktionsdursetzung (ZfS) unter einem Dach. Der Startschuss für den Aufbau des neuen „Bundesfinanzkriminalamts“ fällt am 1. Januar 2024, 2025 soll dann die Integration der anderen Behörden beginnen.
Drei Säulen für neue Behörde
Das EZG soll gezielt komplexe Fälle von Finanzkriminalität aufklären. Es folgt dabei dem „follow-the-money“-Ansatz und konzentriert sich auf illegale Finanzströme. Die FIU soll künftig aufgrund der Zusammenlegung, die eine gezielte Steuerung möglich macht, effizienter arbeiten können als bisher. Sie bleibt zuständig für Verdachtsmeldungen, die sehr oft Ausgangspunkt für Ermittlungen sind. Zwischen Januar 2020 und September 2022 sind laut Angaben des Bundesfinanzministeriums rund 100.000 Verdachtsmeldungen unbearbeitet liegen geblieben. Grund dafür waren in erster Linie Gesetzesänderungen, die neue Berichtspflichten mit sich brachten. In Planung sind außerdem eine „administrative Vermögensermittlung“, die unterhalb der Schwelle des strafrechtlichen Anfangsverdachts Ermittlungen gestattet, sowie ein „Immobilientransaktionsregister“. Letzteres ist Bestandteil der Digitalisierungskampagne des Ministeriums, die unter anderem einen schnelleren Zugriff auf Daten ermöglichen soll. Das BMF will außerdem die Ausbildung „hoch qualifizierter“ Finanzermittlerinnen und Finanzermittler vorantreiben. Die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes, des Zollfahndungsdienstes und der Staatsanwaltschaften der Länder lässt der Gesetzesentwurf unberührt.
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