Bundesregierung möchte Gesetze digitaltauglich gestalten

Bereits seit Beginn dieses Jahres läuft probeweise ein Digitalcheck für Gesetzesvorhaben. Ende August soll dieser im Rahmen einer Klausur in Merseburg für die Bundesregierung verbindlich werden. Auch bestehende Gesetze will das Kabinett künftig auf die Entsprechung von Digitalisierungsanforderungen prüfen. Die Verantwortung für das Projekt trägt das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
vom 10. August 2023
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Wie das Ministerium mitteilt, seien im Januar rund 13 Prozent der neuen Gesetzesvorhaben aller Ressorts auf Bundesebene auf ihre Digitaltauglichkeit geprüft worden, zuletzt seien es schon 87 Prozent gewesen. Die Bundesregierung geht das Thema durchaus selbstkritisch an: „Gesetze sind oft nicht praxistauglich, nicht nutzerfreundlich oder enthalten Vorschriften, die den digitalen Vollzug verhindern“, heißt es in einem Beitrag auf der Webseite des Innenministeriums. In der Praxis zeigten sich Probleme darüber hinaus erst dann, wenn ein Gesetz bereits beschlossen ist. „Um die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern, soll daher künftig die Möglichkeit der digitalen Ausführung bereits im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.“

Verwaltung steht im Fokus

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird mit den Worten zitiert: „Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung ist digital- und praxistaugliches Recht. Rechtsvorschriften müssen der Digitalisierung und den Bedürfnissen aller Betroffenen gerecht werden und den digitalen und nutzerfreundlichen Vollzug sicherstellen.“ Zuvorderst soll die Verwaltung via Digitalisierung nutzerfreundlicher werden. Als Beispiele für aktuell noch vorhandene Hürden nennt das Ministerium rechtliche Formerfordernisse wie die Schriftform, aber auch die an vielen Stellen angeordnete Pflicht des persönlichen Erscheinens oder die Pflicht, bei der Antragstellung Originale einzureichen. Auch dass Daten bisher nicht an mehreren Stellen wiederverwendet werden können, wird als hinderlich beschrieben. „Wenn der durchgängig digitale und nutzerorientierte Vollzug bei der Erstellung von Gesetzen mitgedacht wird, entstehen die rechtlichen Grundlagen, um das Leben der Verwaltung sowie der Bürgerinnen und Bürger einfacher zu machen.“, so der Bericht des Innenministeriums weiter.

Agile Werkstätten

Um Synergieeffekte nutzen zu können und nicht wieder in Insellösungen zu fallen, soll der Digitalcheck ressortübergreifend, interdisziplinär und gemeinsam mit den Bundesländern erfolgen. Das Innenministerium hat zu diesem Zweck „agile Werkstatt-Formate“ eingerichtet. Dort sollen Experten und Expertinnen kollaborativ schrittweise innovative Instrumente und Methoden erarbeiten und bereitstellen.        

 

Copyright Bild: IMAGO / Illupics

Beitrag von Alexander Pradka

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