Über 23,5 Millionen Mitglieder verfügen die deutschen Genossenschaften mittlerweile. Sie sind immer dann von Interesse, wenn das Verfolgen und Erreichen wirtschaftlicher Ziele von Einzelnen nicht zu bewerkstelligen ist. Trotzdem soll eine selbstständige Existenz gewährleistet sein. Im Mittelpunkt steht immer ein genossenschaftlicher Förderzweck und nicht etwas die Auszahlung von Renditen. Die Genossenschaften gelten als krisen- und insolvenzsicher. Die Bundesregierung möchte diese besondere Form wirtschaftlichen Agierens modernisieren und zu diesem Zweck für die Digitalisierung bei den Genossenschaften verbesserte Rahmenbedingungen schaffen.
Schriftform wird Ausnahme
Im vergangenen Jahr sind bereits zwei wesentliche Schritte auf diesem Weg gegangen worden: Zum einen sind mittels Regelungen über alternative Formen der General- und Vertreterversammlung virtuelle Versammlungen möglich. Außerdem existieren nunmehr Regelungen zur Anmeldung zum Genossenschaftsregister mittels Videokommunikation im notariellen Online-Verfahren. Das Bundesministerium der Justiz hat Ende Juli dieses Jahres ein Eckpunktepapier für einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht. Das Papier umfasst im Wesentlichen drei Schwerpunkte. Es ist geplant, die meisten Schriftformerfordernisse des Genossenschaftsgesetzes (GenG) durch die Textform zu ersetzen. Die Schriftform soll demnach nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein. Beschleunigen will das Ministerium die Gründung einer Genossenschaft. Sie soll durch die Einrichtung einer Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände, die Standardisierung der Gründungsgutachten, die Beschleunigung der Förderzweckprüfung durch das Registergericht sowie durch eine Frist für Eintragungen im Genossenschaftsrecht erreicht werden. Der dritte Punkt betrifft Maßnahmen, mit denen die missbräuchliche Verwendung der Rechtsform vermieden werden soll. Vorgesehen ist eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.
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