Keine eigenmächtige Ansprache von Kunden auf privaten Social-Media-Accounts

Verarbeiten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines Unternehmens Kundendaten in ihren privaten Accounts auf sozialen Netzwerken, kann der Kunde oder die Kundin Auskunft über diese Angestellten sowie künftiges Unterlassen der Verarbeitung verlangen. Das hat das Landgericht Baden-Baden entschieden.
vom 18. September 2023
image

Entscheidend bei der Beurteilung des Falles war der Empfängerbegriff in Art. 15 Abs. 1 c) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Grundsätzlich seien Arbeitnehmer eines für die Datenverarbeitung Verantwortlichen nicht unter den Empfängerbegriff zu subsumieren. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni dieses Jahres schränkte diese Aussage aber entscheidend ein: Das gelte nur dann, wenn die Angestellten unter Aufsicht des Verantwortlichen und im Einklang mit dessen Weisungen Daten verarbeiten. Vorliegend hatte zumindest eine Mitarbeiterin des Unternehmens eigenmächtig gehandelt und die Kundin über ihren privaten Account eines sozialen Netzwerkes angeschrieben, um einen Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fernsehers zu klären. Auf ihrem Instagram-Kanal erhielt die Kundin eine weitere Nachricht.

Ansprüche auf Auskunft und Unterlassen

Da für die Kundin die Nennung der Mitarbeiter erforderlich sei, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu überprüfen und gegebenenfalls weitere nach der DSGVO zustehende Ansprüche gegen die Mitarbeiterin geltend zu machen, bejaht das Landgericht den Auskunftsanspruch der Kundin. Die Abwägung zwischen den Rechten von Kundin und Mitarbeiterin führe hier dazu, dass das Interesse Letzterer an ihrer Anonymität nicht schutzwürdig ist. Darüber hinaus hat diese nach den §§ 823 Abs. 2, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs analog und Art. 6 Abs. 1 DSGVO einen Anspruch darauf, dass das Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die weitere Verwendung der Kundendaten zu untersagen. Das Unternehmen sei hier mittelbare Handlungsstörerin.   

 

Copyright Bild:  Unsplash, Thought Catalog

Beitrag von Alexander Pradka

Dies könnte Sie auch interessieren

Airbag macro of an airbag sign on a dashboard PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright: xldambiesx 767224
EuGH mit weiter Auslegung des Herstellerbegriffs
Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Rechtsstreit um einen fehlerhaften Airbag zum Herstellerbegriff geäußert – und dies ganz im Sinne des Verbraucherschutzes....
2018, 24. Spieltag, SV Werder Bremen - Hamburger SV, im Weserstadion Bremen
„Hochrisikospiele“: Deutsche Fußball Liga scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten Hochrisikospielen...
Bundeskartellamt Copyright JOKER AlexanderxStein JOKER100704416967
Kartellabsprachen: Bundeskartellamt verhängt 19,4 Mio. Euro an Bußgeldern
Das Bundeskartellamt zieht Bilanz und meldet Zahlen für 2024: Danach hat es im vergangenen Jahr rund 19,4 Millionen Euro an Bußgeldern wegen verbotener...