„Blacklisting“ in der EU nur unzureichend genutzt

Heftige Kritik übt der Europäische Rechnungshof an der Praxis im Zusammenhang mit dem Führen sogenannter Schwarzer Listen in der Europäischen Union. Ursache hierfür sind offensichtlich zu viele verschiedene und dabei unzulängliche Verfahren. Das einzige EU-weite Früherkennungs- und Ausschlusssystem EDES werde nicht in gebotenem Maße genutzt.
vom 25. Mai 2022
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„Blacklisting“ in der EU nur unzureichend genutztHeftige Kritik übt der Europäische Rechnungshof an der Praxis im Zusammenhang mit dem Führen sogenannter Schwarzer Listen in der Europäischen Union. Ursache hierfür sind offensichtlich zu viele verschiedene und dabei unzulängliche Verfahren. Das einzige EU-weite Früherkennungs- und Ausschlusssystem EDES werde nicht in gebotenem Maße genutzt.
Nach EU-Recht müssen die Europäische Kommission, ihre Partner und die Behörden der Mitgliedstaaten den Haushalt der Europäischen Union vor Betrug und Unregelmäßigkeiten nutzen. Blacklisting könnte theoretisch einen wertvollen Beitrag leisten, keine Vereinbarungen mit unseriösen Vertragspartnern zu schließen, die Fördergelder beantragen oder sich um Verträge bemühen. Personen, Unternehmen und Organisationen, die in illegale Geschäfte, die die Tatbestände von Betrug und Korruption erfüllen – sollen vom Erhalt von EU-Mitteln ausgeschlossen sein. Auf der Schwarzen Liste der EU-Kommission stehen nur wenige Namen. Überdies sind die Mitgliedstaaten nicht zur Führung solcher Listen verpflichtet, obwohl sie in den meisten Fällen für die Auszahlung von Haushaltsmitteln verantwortlich seien.
 

Verfahren ist eigentlich da

Die Prüfer des Europäischen Rechnungshofes berichten, dass das europäische Präventionssystem EDES über solide Entscheidungsverfahren verfügt und ein breites Spektrum an Kriterien vorhält.Ende 2020 waren dort 448 Vertragspartner gelistet. Bis auf 18 waren alle wegen Konkurses vom Erhalt weiterer EU-Mittel ausgeschlossen. Diese dürften folglich ohnehin keine weiteren Mittel beantragen. Gerade einmal zwei Einträge hätten ihre Ursache in Betrug und Korruption. Schwierigkeiten bei der Identifizierung von unseriösen Vertragspartnern bereiten laut den Prüfern des Rechnungshofes vor allem unausgereifte und nicht vereinheitlichte Prozesse.
 

Keine einheitliche Systematik

Insbesondere seien die Zuständigkeiten innerhalb der Kommission aufgesplittert. Deren Dienststellen hätten außerdem rechtliche und technische Schwierigkeiten beim Zugang zu Daten der Mitgliedstaaten. Diese finden sich etwa in Unternehmens- oder Strafregistern. Weil keine EU-weiten Register existieren, ist man auf diese Daten angewiesen. Kritik übt der Rechnungshof an der Praxis der Kommission, sich zu sehr auf die Zusicherungen der Antragsteller und Dienstleister zu verlassen. Diese akzeptiere Anträge ohne weitere Überprüfung, wenn eine Erklärung vorliegt, sich nicht in einer Ausschlusssituation zu befinden. So ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass Unregelmäßigkeiten vor Vertragsunterzeichnung erkennbar sind. Das läuft Sinn und Zweck eines Präventionssystems entgegen.
 

Volumen von 150 Milliarden Euro

„Blacklisting kann dazu beitragen, dass EU-Mittel nicht in die falschen Hände geraten – es wird aber nicht wirksam genutzt“, bestätigt Helga Berger. Sie ist für Prüfungen zuständiges Mitglied des Europäischen Rechnungshofes. „Es gibt einen ‚Fleckerlteppich‘ unterschiedlicher Ansätze zum Schutz der finanziellen Interessen sowohl auf EU-, als auch auf Mitgliedstaat-Ebene. Ein System ist immer nur so gut wie die Informationen, die es enthält.“ Die EU-Kommission verwaltet ein Viertel der EU-Ausgaben allein oder mit Partnern wie der Europäischen Investitionsbank. Die übrigen drei Viertel verwaltet sie zusammen mit den Mitgliedstaaten. 2020 zahlte die EU im Rahmen von Fördervereinbarungen rund 150 Milliarden Euro unter anderem an Landwirte, Forscher, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen. Im Vergleich zur US-Regierung und der Weltbank setzt die EU nur wenige Vertragspartner auf ihre Blacklist.Bildnachweise: © IMAGO / Horst Galuschka

Beitrag von Alexander Pradka

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