Referentenentwurf für Wachstumschancengesetz

Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung, kurz Wachstumschancengesetz, will das Bundesfinanzministerium die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessern. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit „unternehmerischem Mut Innovationen wagen“ können.
vom 18. Juli 2023
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Der Gesetzesentwurf, der sich nun in der Ressortabstimmung befindet, enthält insgesamt 50 Maßnahmen. Dazu gehören auch solche, die das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfachen und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleinere Betriebe von Bürokratie zu entlasten. „Mit einer Vielzahl an kleineren Maßnahmen erreichen wir eine Wirkung in der Breite“, heißt es wörtlich im Referentenentwurf. Unerwünschte Steuergestaltungen sollen effektiv unterbunden werden. Mithilfe der neuen gesetzlichen Regelungen will das Bundesfinanzministerium solche Steuergestaltungen aufdecken und abstellen.

Mehr Liquidität bei KMU

Eine Investitionsprämie soll die Transformation der Wirtschaft im Hinblick auf mehr Klimaschutz ermöglichen und beschleunigen. Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter und den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und der Sonderabschreibung sollen für mehr Liquidität bei kleineren und mittleren Unternehmen sorgen. Auch beim steuerlichen Verlustabzug soll ein weiterer Schritt nach vorne gelingen. Reformieren will das Bundesfinanzministerium die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a des Einkommensteuergesetzes, mit der die Steuerbelastung von Einzelunternehmern und Personengesellschaften an die niedrigere Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften angeglichen wird. Außerdem soll künftig die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a des Körperschaftssteuergesetzes attraktiver sein. Auch den Digitalisierungsgedanken verankert das Ministerium im Wachstumschancengesetz: So sollen elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr zischen Unternehmen im Inland Pflicht sein. Die Abgabenordnung und andere Steuergesetze werden mit den Regelungen des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) harmonisiert.

Reaktion auf multiple Krisen

Wie das Bundesfinanzministerium selbst ausführt, sind die Maßnahmen eine Reaktion auf die ökonomischen Folgen multipler Krisen, die für die deutsche Wirtschaft eine Belastung sind. Zugleich stellten Dekarbonisierung und demografischer Wandel Unternehmen in Deutschland vor eine große Herausforderung. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, müssten auch aus steuerlicher Sicht die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen verbessert werden. Gleichzeitig sei aber der finanzielle Spielraum der öffentlichen Haushalte für steuerpolitische Impulse ebenfalls durch die Krisen erheblich eingeengt, daher die Festlegung einer Vielzahl kleinerer und konkreter Maßnahmen.        

 

Copyright Bild: Unsplash, Denny Müller 

Beitrag von Alexander Pradka

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