Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Auch wenn die aktuellen Temperaturen noch nicht darauf hinweisen, der Herbst kommt und er bringt wieder die Frage nach dem richtigen Umgang mit der Corona-Pandemie mit sich. Das betrifft vor allem auch den Arbeitsplatz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte vorige Woche die neue Arbeitsschutzverordnung vor. Sie bringt keine Überraschungen.

Virtuelle Hauptversammlungen sind weiter möglich

Der Bundestag hat am 7.9.2021 das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (“COVMG”) vom 27. März 2020 verlängert.

Betriebsschließung durch Corona nicht immer Versicherungsfall

Muss ein Betrieb coronabedingt zeitweilig schließen, kann ihm seine Versicherung die Entschädigung verweigern, obwohl er prinzipiell gegen ein solches Risiko versichert ist. Es kommt auf die konkreten AGB an, urteilt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Schließt der Leistungskatalog das Coronavirus nicht klar aus, muss die Versicherung zahlen.