2007 hatte der damalige Geschäftsführer der Carlsberg Deutschland Holding die Internorga-Messe genutzt, um sich im Hamburger Side-Hotel mit Führungsfiguren anderer Brauereien zusammenzusetzen und angesichts gestiegener Rohstoffkosten eine zeitnahe Preiserhöhung am Biermarkt zu erörtern. Mit dabei waren Vertreter von Anheuser Busch InBev Germany, C.&A. Veltins, der Bitburger Brauereigruppe, der Warsteiner Brauerei Haus Cramer sowie der Radeberger Gruppe. Es wurde Einigung darüber erzielt, dass die Erhöhung des Bierpreises rund sechs Euro je Hektoliter betragen sollte. Zuzüglich Umsatzsteuer und Händlermarge hätte das für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet: ein Euro mehr für einen Standardkasten Bier mit 20 Flaschen á 0,5 Liter. Die Führungskräfte aus der Bierindustrie wollten ihren Plan gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomen durchsetzen.
Lange Verfahrensdauer
Es sollte nach den Ausführungen des Oberlandesgerichts seinerzeit allerdings noch ein weiteres Gespräch folgen– mit den Verantwortlichen der Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg. Bei einer Vereinbarung ohne Krombacher befürchteten die Brauereivertreter hohe Absatz- und Margenverluste. Der Geschäftsführer von Carlsberg jedenfalls nutzte nach Überzeugung des Gerichts sein Wissen aus der Hotelbesprechung aus und konnte dementsprechend das Marktverhalten der Brauerei ausrichten. Er habe außerdem gegenüber der dänischen Konzernmutter sicherer auftreten und die Preiserhöhung 2008 einfacher und bestimmter in Handel und Gastronomie durchsetzen können. Gegen die Bußgeldfestsetzung in Höhe von 62 Millionen Euro hatte sich die Carlsberg Deutschland Holding gerichtlich zur Wehr gesetzt. Der 4. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hatte das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Der Bundesgerichtshof sah die Verjährungsvoraussetzungen nicht als gegeben an und verwies zurück an das Oberlandesgericht, dessen 6. Kartellsenat nun entschieden hat.
Bußgeld akzeptiert
Zulasten von Carlsberg fiel die bundesweite, flächendeckende Wirkung des damaligen Informationsaustausches ins Gewicht. Zugunsten der Brauerei berücksichtigte das OLG, dass das Urteil auch auf einer Verständigung basierte und somit weitere Ermittlungen zu Umsatz- und Unternehmensverhältnissen entfallen konnten. Carlsberg hat das Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro akzeptiert. Insgesamt hatte das Bundeskartellamt gegen mehrere Brauereien, Verbände und Leitungspersonen 338 Millionen Euro verhängt.
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