dm darf Eigenmarken nicht mit „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben

Das Landgericht Karlsruhe hat der Drogeriemarktkette dm untersagt, Flüssigseife, Sonnenmilch und Cremedusche mit dem Label „klimaneutral“ zu versehen. Die Kompensation über Investitionen in ein Waldschutzprojekt in Peru reichen nicht aus. Ebenso darf ein Spülmittel nicht als „umweltneutral“ ausgewiesen werden. Hier fehlt es laut Gericht an der ausgeglichenen Umweltbilanz. Insofern ist die Werbung irreführend und damit unlauter.
Vorsicht Greenwashing

Für Verbraucher ist es schwierig, beim Einkauf die vielen Hinweise auf Verpackungen richtig zu deuten und einzuordnen. Gerade was das Thema Klimaneutralität angeht, sollten Unternehmen sehr sorgfältig sein, wie das Landgericht in Kiel unlängst im „Müllbeutel-Fall“ entschieden hat.