Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und entsprechenden Folgebescheinigungen erschüttert sein kann. Notwendig sind ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Um diese zu belegen, können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tatsächliche Umstände darlegen.
Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert
Kündigt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin und bleibt für die Dauer der gesamten Kündigungsfrist auf Grundlage eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Arbeit fern, muss er oder sie damit rechnen, keine Entgeltfortzahlung zu erhalten. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein.
Verdächtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Unterstellen darf ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin nichts, aber es ist schon etwas verdächtig, wenn Angestellte kündigen und mit der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Tatsächlich kann das den Beweiswert des ärztlichen Dokuments erschüttern. Das gilt vor allem dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Ersetzt Quarantäneanordnung ärztliches Attest?
Bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Urlaubstage zurück, wenn sie statt eines ärztlichen Attests eine Quarantäneanordnung vorlegen? Darüber hatte das Arbeitsgericht Bonn zu entscheiden.