Vorerst noch in der Assistentenrolle

Künstliche Intelligenz war eines der Megathemen des Jahres 2023. Auch in den Rechtsbereich hat 
es Einzug gehalten. Die erste Phase der theoretischen Annäherung ist vorüber und es wird bereits viel über konkrete Einsatzmöglichkeiten, aber auch Grenzen diskutiert. Die ersten Schritte in der praktischen Umsetzung sind gemacht.
vom 16. Januar 2024
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„Hin- und hergerissen zwischen den Extremen“ war Dr. Eva Heneweer, die als General Counsel die Rechtsabteilung der Funke Mediengruppe leitet, als sie erstmals über den Einsatz Künstlicher Intelligenz in ihrem Department nachdachte. Es kam ein sorgenvoller Gedanke auf, als sie an die Zukunft der Profession der Juristinnen und Juristen dachte: „Es war sehr schnell klar, dass Künstliche Intelligenz viele unserer Aufgaben wird übernehmen können – jedenfalls im Rahmen der bisherigen Art zu arbeiten“, sagt sie rückblickend. Die Sorge währte allerdings nur kurz und mündete zumindest bei ihr schnell in einer Aufbruchstimmung. Das hieß, „die Phase des Beiseitedrückens der Entwicklung möglichst schnell zu verlassen und sich bewusst mit dem Thema zu beschäftigen“. Solche Menschen braucht es, wenn es darum geht, sich mit bahnbrechenden Veränderungen auseinanderzusetzen, die disruptive Wirkung entfalten – und das wird KI mit der Tätigkeit von Juristinnen und Juristen definitiv tun. Dr. Amadeus Peters, General Counsel beim E-Commerce-Marketing-Dienstleister Sovendus, beschäftigt sich intensiv mit den Voraussetzungen, die eine Rechtsabteilung mitbringen muss, um erfolgreich Künstliche Intelligenz zur Unterstützung der täglichen Arbeit zu etablieren – und er sieht die Notwendigkeit, dass es eine Person gibt, die vorangeht, die tiefer in die Materie einsteigt. „Die meisten haben keine Vorstellung davon, inwiefern KI sie unterstützen kann, manche lehnen das Zusammenwirken deshalb von vorneherein ab.“ Umso besser, wenn eine Führungskraft mit gutem Beispiel vorangeht. Es geht darum, Akzeptanz zu schaffen, dabei zu unterstützen, das mulmige Gefühl, das einen selbst beschlichen hat, zu überwinden. „Die Aufgabe von uns Führungskräften ist, diese Akzeptanz zu erweitern, denn es wird zukünftig nicht ohne KI gehen. Diese Akzeptanz können wir aber nur erreichen, wenn wir Mitarbeiter auch befähigen, die Herausforderungen rund um diese Themen zu bewältigen“, betont Heneweer, die allerdings einschränkend eine Problematik schildert, die wahrscheinlich so gut wie allen General Counsel sehr bekannt vorkommen dürfte: Es fehlt schlicht an Kapazitäten, sich mit diesem „Non-Legal-Thema“ zu beschäftigen. „Mein Tag und der Tag meines Teams sind ausreichend mit unserem eigentlichen Geschäft gefüllt“, betont sie. Es sei insofern ein Glück, dass es bei Funke auch einen Experten aus der KI-Unit gibt, der ausschließlich für die Holdingbereiche tätig ist. Das ermöglicht laut Heneweer ein deutlich schnelleres Vorankommen. Eine weitere wichtige Voraussetzung sind Richtlinien, wozu KI genutzt werden darf und wozu nicht. „Was nicht zwingend notwendig ist, aber die Arbeit mit KI wesentlich vereinfacht, ist ein KI-Anbieter, der Daten beziehungsweise Prompts nicht für andere Zwecke verwendet als für deren Beantwortung“, sagt Amadeus Peters. „Es sollte sichergestellt sein, dass Informationen nicht etwa zu Trainingszwecken für den Algorithmus genutzt werden – dann erst besteht auch die Möglichkeit, mit sensiblen Daten und personenbezogenen Informationen zu arbeiten.“ Das kann hilfreich sein, wenn es um das Schreiben von E-Mails geht oder die Anpassung von Verträgen und die Rechtsabteilung nicht möchte, dass davon etwas an die Öffentlichkeit gelangt. Dazu kommen – quasi als personelle Voraussetzung – Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Heneweer_Eva

„Juristische Arbeit wird zukünftig nicht ausschließlich von KI erledigt.
Aber sie wird ganz sicher von Juristen erledigt, welche den Einsatz von
KI beherrschen.“

Dr. Eva Heneweer
General Counsel,
Funke Mediengruppe GmbH & Co. KG

Rückgriff auf „Low-hanging-fruits“

Eine Rechtsabteilung muss sich selbst darüber im Klaren sein, wie die konkrete Nutzung von KI aussehen soll und sie muss Ziele definieren. Eva Heneweer und ihr Team legten die Latte für den Einsatz der KI zu Beginn ziemlich hoch: „Wir wollten einen Legal Bot, der uns alle rechtlichen Fragen beantworten kann“, berichtet sie, „und wir wollten ein Tool zur Vertragserstellung, das uns jeden Vertrag basierend auf aktueller Literatur, Rechtsprechung und Praxis erstellt.“ Das Team war sogar bereit, neben dem Einsatz von Tools externer Dienstleister eigene Anwendungen zu entwickeln. Gut ein halbes Jahr später sind diese Zielsetzungen nicht aus dem Fokus geraten, aber es ist auch eine gewisse Form der Ernüchterung oder zumindest Versachlichung eingetreten. „Nahezu alle Anwendungen, die wir uns bisher angesehen haben, sind zumindest am deutschen Rechtsmarkt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vollumfänglich einsetzbar“, sagt die General Counsel der Funke Mediengruppe. Dieses Bild spiegele auch das Feedback wider, was sie aus ihrem Netzwerk bekommt. Zum einen fehle es an Datenqualität und -quantität. „Zum anderen liegt es daran, dass die relevanten KI-Entwicklungen aus Rechtssystemen kommen, die nicht konform mit der Datenschutzgrundverordnung sind und auf einem anderen Rechtssystem basieren.“ Sie spielt damit auf das angelsächsische Case-Law an. Tools lassen sich nicht einfach eins zu eins auf deutsches Recht anwenden. Die Funke-Rechtsabteilung hat deshalb ihre Ziele vorerst auf sogenannte „Low-hanging-fruits“ angepasst. Heneweer versteht darunter beispielsweise die automatisierte Zusammenfassung von Recherchequellen, KI-gestützte Aktenverwaltung und -archivierung, das Erstellen von Powerpoint-Präsentationen auf der Basis von Stichpunkten, das schnellere Auffinden von Paragrafen, Akten oder E-Mails und ein schnelleres Ändern von Verträgen. „Ich denke, wir können sehr schnell eine Effizienzsteigerung mit Blick auf die genannten Low-hanging-fruits erreichen“, meint Heneweer. „Das bedeutet, dass die Zeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein dadurch verkürzt wird, dass sie nicht bei Null anfangen müssen, sondern die KI eine gewisse Vorarbeit leistet, die von den Juristen weiterentwickelt wird. Das hilft uns schon enorm.“ Die Arbeitspakete werden immer komplexer und umfangreicher, dafür sorgt schon die Flut an neuen Regulierungen. Dazu kommt im speziellen Fall der Funke Mediengruppe, dass der Beratungsbedarf aufgrund der Transformation des Unternehmens stetig steigt. „Da sind wir um jede Minute froh, die wir durch die Nutzung von KI sparen können“, so Heneweer. Nochmals zurückgreifend auf die ursprünglich formulierten Ziele glaubt sie, dass eine weiter gehende Legal-KI noch Zeit braucht. „Der Legal Bot und die umfangreiche, individualisierte Vertragserstellung sind Zukunftsmusik, solche Systeme funktionieren nur, wenn ich mich auf die Ergebnisse tatsächlich verlassen kann.“

Noch zu wenig Verständnis vorhanden

Den Gedanken, dass jedes Unternehmen und damit auch jede Rechtsabteilung ab einem gewissen Punkt unterschiedliche Ansprüche an die KI hat, greift auch Amadeus Peters auf: „Jedes Unternehmen hat sein spezifisches Geschäftsmodell. Aus der Strategie fließen Besonderheiten in die Standardverträge oder in die Entscheidungsfindung ein und diese lassen sich nicht ohne weiteres an ChatGPT kommunizieren, so dass sie Beachtung finden könnten.“ ChatGPT und Co. nehmen folglich weiterhin eher die Rolle eines Assistenten oder einer Assistentin ein, die aber immerhin Handlungsoptionen aufzeigt, die so vorher nicht bekannt oder zumindest nicht umsetzbar waren. Peters nennt ein Beispiel: Er wollte wissen, ob in Italien Werbung für Glücksspiel erlaubt ist und falls ja, unter welchen Bedingungen. „Für mich, der schon kein Italienisch spricht, war das früher eine Frage, die nur unter sehr hohem Aufwand zu beantworten war. Das hat sich dank der Assistenz der KI signifikant verändert.“ Von erheblichen Arbeitserleichterungen beim Auffinden von Informationen oder Vorlagen, beim Erstellen von Unterlagen oder bei der Überarbeitung von Texten spricht auch Dr. Nico Basener, Director Legal & Compliance bei Engel und Völkers. „Das ist ein enormer Vorteil für Rechtsabteilungen, entlastet die Teams von repetitiver Arbeit und schafft zeitliche Freiräume.“ Aber KI bleibt eine Assistenz auf dem Weg zur Entscheidungsfindung. „Tragende Entscheidungen selbst, ohne Kontrollen, zu treffen, können wir ihr derzeit noch nicht überlassen“, so Basener. Wobei er sagt, dass viele Unternehmen kaum auf eine „solche harte Digitalisierung“ vorbereitet sind. „Andererseits verstehen wir die bisherigen Modelle und Einsatzmöglichkeiten in der Breite noch zu wenig.“ Er berichtet von Forschungsprojekten, die ergeben hätten, dass in einer hinreichend kompetitiven Umgebung ein Large Language Model Tendenzen gezeigt hat, illegale Entscheidungen zu treffen und diese auf Nachfrage zu verheimlichen. „Diese Interaktionen müssen noch viel besser verstanden werden, um auf breiter Front eine Anwendung zu ermöglichen“, schlussfolgert Basener. Das heißt auch, wenn etwa ein General Counsel statt an einen Menschen an eine KI Aufgaben delegiert, um zumindest eine solide Basis für eine Entscheidung zu bekommen, muss er bestimmte, neue Kriterien anlegen. „Im Wesentlichen sind das drei Dinge“, konkretisiert Basener, „erstens ein vertieftes Verständnis, wie ein Algorithmus – jedenfalls in seinen Grundzügen – funktioniert; zweitens eine bessere Datengrundlage als sie für einen Menschen notwendig wäre und drittens eine saubere und klare Definition der Prozesse, für die die Rechtsabteilung KI nutzen will.“ Das Verständnis für die Funktionsweise des Algorithmus sieht er dabei als besonders wichtig an. Nur damit ließe sich verstehen, wofür KI nutzbar ist und welche Kontrollen vorgesehen sein müssten. Der Anwender müsse grundsätzlich wissen, wie KI Entscheidungen trifft, also ihren Output generiert. Er erläutert das am Beispiel ChatGPT: „Grob vereinfacht kennt ChatGPT nicht die Antwort auf eine Frage. Es berechnet auf Basis der Eingabedaten, was wahrscheinlich die korrekte Antwort ist und das Wort für Wort. Streng genommen weiß die KI noch nicht einmal, was das nächste Wort ist, wenn sie zu schreiben beginnt, es ist ein iterativer Prozess.“

Peter_Dr_Amadeus Kopie

„Ein autonomes Handeln der KI innerhalb der Rechtsabteilung
mit dem Output eines fertigen Arbeitsprodukts sehe ich aktuell
als nicht möglich an.“ 

Dr. Amadeus Peters
General Counsel,
Sovendus

Veränderungen in den Arbeitsprozessen        

Wer demnach nicht weiß, dass die Maschine nur auf Basis von Wahrscheinlichkeiten arbeitet, „kann Prozesse und Entscheidungen, bei denen KI helfen soll, nicht designen, bereits Trainingsdaten lassen sich nicht korrekt hinterlegen und es lässt sich auch nicht identifizieren, welche Prozesse überhaupt geeignet sind für eine Umstellung.“ Vollkommen neu denken müssten Rechtsabteilungen auch Audit- und Compliance-Prozesse, um die Einhaltung der genannten Kriterien überwachen zu können. „Will man Ergebnisse einer KI wirklich hinterfragen und auf die Plausibilität kontrollieren, genügt es nicht, einfach drei Ergebnisse zu nehmen und zu prüfen, ob diese nicht völlig abwegig sind“, warnt Basener. Zu einer wirksamen Kontrolle gehört seiner Empfehlung nach auch der Check, ob der KI-gestützte Prozess noch in der Lage ist, zutreffend zu arbeiten. Dazu gehört das Monitoring des Umfeldes, in dem solch ein Mechanismus eingesetzt wird. „Ändern sich grundlegende Parameter, müssten etwa bei den Trainingsdaten oder an anderen Stellen Anpassungen vorgenommen werden.“ Was bleibt beim Blick auf die weitere Entwicklung? Welche heute noch bestehenden Grenzen kann KI künftig überwinden, ändert sich im Hinblick auf die Entscheidungsfindung in der Rechtsabteilung etwas? „Ich denke, dass KI in deutlich mehr Unternehmen und in deutlich mehr Funktionen eine tragende Rolle spielen wird“, prophezeit Basener. „Viele First-Level-Support-Funktionen der standardisierte Entscheidungen und Vorgänge werden dann sicher KI-gestützt verarbeitet. Ob komplette Funktionen hierdurch ergänzt werden, hängt sicher auch davon ab, wie gut man bestehende Systeme in den nächsten zwei bis drei Jahren verfeinern und weniger fehleranfällig machen kann.“

 

Alexander Pradka

Beitrag von Alexander Pradka

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