Empfehlung ist die beste Referenz

Anfang Oktober erschien der neue Kanzleimonitor für die Jahrgänge 2023/2024. Es handelt sich bereits um die elfte Auflage. 9.044 Empfehlungen aus 589 Unternehmen sind in dem Klassiker unter den Empfehlungswerken für Sozietäten und Einzelrechtsanwälte sowie -anwältinnen abgebildet.
vom 21. November 2023
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Die Herausforderungen für In-house-Juristinnen und -Juristen wachsen beständig. Wer die tägliche Aufgabenvielfalt kennt, weiß, wie sehr es darauf ankommt, schnell zuverlässige, vertrauenswürdige und kompetente Partner an seiner Seite zu wissen. „Der Rechtsmarkt ist umkämpft und angesichts der vielen Regulierungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, sind Führungskräfte in den deutschen Rechts- und Compliance-Abteilungen immer stärker auf externe Unterstützung angewiesen“, betont Dr. Michael Henning, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen (diruj) sowie Herausgeber der Studie. Das gelte umso mehr, als dass sich diese selbst vielen nicht rein juristischen Themen zuwenden müssen, zu denen beispielsweise Legal Operations, die Schaffung moderner Arbeitsumgebungen, Digitalisierung, Legal Tech und Künstliche Intelligenz, die sinnvolle Verteilung von Budgets sowie nicht zuletzt die Konfrontation mit einem zunehmenden Fachkräftemangel auch im juristischen Bereich gehören. „Dass anhand des Kanzleimonitors der verlässliche Zugriff auf Expertinnen und Experten, die an anderer Stelle bereits ihre Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis gestellt haben, möglich ist, ist eine wertvolle Unterstützung für jede Führungskraft im Rechtsbereich.“ Wie im vergangenen Jahr haben auch bei der diesjährigen Erhebung Unternehmen aus 29 verschiedenen Branchen teilgenommen. Die stärkste Branche ist auch in der Ausgabe 2023/2024 der zusammengefasste Wirtschaftszweig Versicherungen und Finanzdienstleistungen. Dieser erreicht einen Anteil von 9,5 Prozent aller teilnehmenden Unternehmen und wiederholt dabei praktisch das Ergebnis aus dem Vorjahr (9,6 Prozent). Rang zwei belegen erneut die Unternehmen aus dem Dienstleistungsgewerbe, allerdings mit einem leicht rückläufigen Anteil. Dieser ging im Vergleich zum Vorjahr von 9,1 auf 8,5 Prozent zurück. Neu auf dem dritten Rang führt der diesjährige Kanzleimonitor das Segment IT und Telekommunikation (Anteil 7,6 Prozent), gefolgt vom Segment Maschinenbau, Anlagen und Apparaturen (Anteil 6,3 Prozent). Auf Rang fünf reiht sich der Bereich Automotive ein, der sich diesen Platz mit jeweils 5,6 Prozent mit der Elektrotechnik und Elektronik teilt. Automotive legte dabei um 0,5 und die Elektrotechnik und Elektronik um 0,6 Prozentpunkte zu. Zwei Plätze nach unten auf Rang sieben ging es für die Versorger, die nach 5,5 Prozent im Vorjahr dieses Jahr 5,1 Prozent aller teilnehmenden Unternehmen ausmachen. Platz acht geht an das zusammengefasste Segment Pharma, Biotechnologie und Medizintechnik, dessen Anteil bei 4,6 Prozent liegt (2022/2023: Rang sieben, 5,1 Prozent). Einen großen Sprung macht der Gemeinschaftsbereich Einzel- und Versandhandel sowie Handel. Lag der Bereich im letzten Jahr mit 3,6 Prozent noch auf Rang 13 der Gesamtwertung, gelingt für die aktuelle Ausgabe der Sprung auf Rang neun mit 4,4 Prozent der Anteile. Die Top Ten komplettieren in diesem Jahr mit jeweils 4,1 Prozent der Anteile gleich drei Bereiche, Chemie und Kunststoffe, die Immobilienwirtschaft und der Bereich Konsumgüter.

Arbeitsrecht ist das wichtigste Rechtsgebiet

Das Spektrum der teilnehmenden Unternehmen reicht vom Konzern mit mehr als 20 Milliarden Euro Umsatz im Jahr bis zum Mittelstandsunternehmen mit weniger als 500 Millionen Euro Jahresumsatz, vom DAX-Konzern über im MDAX und TecDAX gelisteten Spezialisten bis hin zum nicht börsennotierten Familienunternehmen. Abbildung finden im Kanzleimonitor 32 Rechtsgebiete. Die wichtigsten unter ihnen sind bereits seit einigen Jahren das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht sowie der Bereich Merger & Acquisition (M&A). Das Einzige, was sich bei den Rechtsgebieten auf dem Treppchen ändert, ist die Reihenfolge auf den ersten drei Plätzen. In diesem Jahr steht das Arbeitsrecht wieder einmal ganz oben. Das ist vermutlich Folge der vielfachen und teilweise tiefgreifenden Veränderungen in diesem Segment und nicht zuletzt auch Folge der sich in und nach den Coronajahren veränderten Arbeitswelten. Insgesamt entfallen zehn Prozent der Empfehlungen auf Sozietäten sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte in diesem Rechtsgebiet, beziehungsweise in absoluten Zahlen 905.Das ist gleichbedeutend mit einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von über 30 Prozent. Die Entwicklung spiegelt sich noch in einem anderen Fakt wider: Die beliebteste Fachanwaltschaft in Deutschland bleibt diejenige für das Arbeitsrecht. Die Zahl aller Fachanwältinnen und -anwälte liegt nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für das Jahr 2023 bei rund 46.000, auf das Arbeitsrecht entfällt dabei knapp ein Viertel (11.001). Insgesamt meldet die BRAK 169.388 Mitglieder, die Zahl der Rechtsanwältinnen und -anwälte in Einzelzulassung ist zum zweiten Mal in Folge zurückgegangen, um rund 2.000, und liegt jetzt bei 140.713. Zugenommen hat hingegen die Zahl der Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte. Die Statistik der BRAK weist 5.937 „reine“ Syndizi auf – gegenüber 2022 gibt es ein Plus in Höhe von gut 15 Prozent. Auch die Zahl der Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung ist weiter gestiegen: Gegenüber dem Vorjahr hat sich diese von 17.616 um gut fünf Prozent auf jetzt 18.356 erhöht. Das Rechtsgebiet mit den zweitmeisten Empfehlungen im diesjährigen Kanzleimonitor ist das Gesellschaftsrecht. Hier ergaben sich zwar auch mehr Empfehlungen als im Vorjahr, allerdings fällt der Zuwachs mit plus 6,6 Prozent deutlich moderater aus als im Arbeitsrecht. Platz drei geht wie im vergangenen Jahr an den Bereich M&A, dieser fällt aber gegenüber den Erstplatzierten zurück. Gab es im vergangenen Jahr noch 672 Empfehlungen, sind es nunmehr noch 620. Immer mehr Bedeutung in der juristischen Praxis hat das Datenschutzrecht, das in der Tabelle weiter nach oben geklettert ist. Nach Platz sechs 2021/2022 und Platz fünf 2022/2023 schaut in diesem Jahr der vierte Platz heraus, der Zuwachs an Empfehlungen liegt hier bei satten 27 Prozent. Einen Riesensprung von Platz elf im Vorjahr auf den fünften Rang macht das Aktien- und Konzernrecht. 525 Empfehlungen entfallen in diesem Jahr auf das Rechtsgebiet, nach 319 im letzten Jahr. Zwei Plätze verloren hat das Kartellrecht, obwohl auch hier die Empfehlungen moderat zugenommen haben. Wenig überraschend rückt die Compliance einige Plätze nach vorne und erreicht nach Rang zehn 2022/2023 jetzt Rang sieben. Auf dieses Segment entfällt der größte Zuwachs an Empfehlungen, plus 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hier wirken die gesetzgeberischen Aktivitäten besonders stark, allen voran mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dem auch in der Bundesrepublik etablierten Hinweisgeberschutz. Die Top Ten der Rechtsgebiete komplettieren der Gewerbliche Rechtschutz auf Rang neun und das Immobilien- und Baurecht. Deutlich verloren hat das Vertragsrecht, das nach Platz sechs im letzten Kanzleimonitor jetzt nur mehr auf dem elften Platz einläuft. Das letzte starke Ergebnis ist vermutlich auf viele Vertragsprüfungen infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die Sanktionen zurückzuführen, die mittlerweile ihren Abschluss gefunden haben könnten.

Gesamtwertung: CMS Deutschland bleibt vorne

Bei den Empfehlungen über alle Rechtsgebiete hinweg bleibt CMS Deutschland das Maß aller Dinge. Wie in den Jahren zuvor auch erringt die Kanzlei die Goldmedaille – in diesem Jahr mit 284 Empfehlungen und damit 17 mehr als der neue Zweitplatzierte, Gleiss Lutz, das von Rang acht im Vorjahr einen großen Sprung nach vorne macht. Das Podest komplettiert Freshfields Bruckhaus Deringer mit 262 Empfehlungen. Im letzten Jahr kam die Kanzlei noch auf den siebten Platz. Die jeweils starken Platzierungen aus den Vorjahren bestätigen dieses Jahr Hengeler Mueller, KPMG Law, Noerr, Oppenhoff und Taylor Wessing. Der Sprung unter die Top Ten bei den Sozietäten gelingt in diesem Jahr Allen & Overy. Die meisten Rechtsanwältinnen und -anwälte unter den Top-100 stellen KPMG Law (16), Hengeler Mueller (acht), Gleiss Lutz und Freshfields Bruckhaus Deringer mit je sechs. In der Best-in-Class-Wertung schafft es CMS Deutschland mit sieben Top-Drei-Platzierungen auf Rang eins. Platz zwei mit je fünf Top-Drei-Rankings teilen sich Noerr, Allen & Overy, Hengeler Mueller sowie Oppenhoff. Die meisten Top-Fünf-Platzierungen erreicht Allen & Overy mit neun, knapp gefolgt von CMS Deutschland, Freshfields Bruckhaus Deringer und Noerr mit je acht der Nennungen unter den ersten fünf. Die Wichtigkeit des Rechtsgebiets Arbeitsrecht belegt der generelle Zuwachs bei den Empfehlungen. Bei den Sozietäten springt nach Rang vier im Vorjahr Gleiss Lutz dieses Jahr auf den Platz an der Sonne, mit einem Anteil von 5,3 Prozent aller Empfehlungen in diesem Segment. Mit Kliemt.Arbeitsrecht schiebt sich in diesem Jahr eine spezialisierte Sozietät auf den zweiten Rang, der Anteil liegt bei 4,9 Prozent. Nur knapp dahinter auf dem Bronzerang folgt CMS Deutschland mit 43 Empfehlungen oder 4,8 Prozent der Anteile. Einen deutlichen Sprung macht im Arbeitsrecht Bluedex Labour Law, ebenfalls eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei. War die in Frankfurt am Main beheimatete Sozietät im Vorjahr noch siebter, gelingt in diesem Jahr der vierte Platz. Das laut Anzahl der Gesamtempfehlungen zweitwichtigste Rechtsgebiet, das Gesellschaftsrecht, verteidigt KPMG Law nicht nur den im Vorjahr gewonnenen Spitzenplatz, sondern baut den Vorsprung noch weiter aus. 54 Empfehlungen, anteilsmäßig 6,8 Prozent, entfallen auf KPMG Law. Zweiter bleibt klar Hengeler Mueller mit 42 Empfehlungen und 5,3 Prozent der Anteile. Neu auf dem Treppchen ist im Gesellschaftsrecht Gleiss Lutz mit 33 Empfehlungen und 4,2 Prozent der Anteile. Dahinter geht es auf den Plätzen eng zu, Allen & Overy, Freshfields Bruckhaus Deringer und Görg trennen nur eine Empfehlung (30 beziehungsweise 29). Mit neun Einzelanwältinnen und -anwälten stellt KPMG Law hier auch die stärkste Mannschaft. Da teilen sich Allen & Overy, SZA Schilling sowie Zutt & Anschütz den zweiten Platz. Den Bereich M&A sichert sich wie bereits im Vorjahr ebenfalls KPMG Law, mit 41 Empfehlungen beziehungsweise 6,6 Prozent der Anteile. Auch Hengeler Mueller (zweiter) und Freshfields Bruckhaus Deringer (dritter) kommen wie im Vorjahr auf das Treppchen, dieses Mal allerdings in umgekehrter Reihenfolge. Gleiss Lutz (fünfter) sowie Heuking Kühn Lüer Wojtek (sechster) gelingt gegenüber 2022/2023 eine deutliche Verbesserung in der Rangliste.

Compliance und Datenschutzrecht

Rang eins im Segment Compliance, das mit 55 Prozent den größten Zuwachs bei den Empfehlungen verbucht hat, erreicht Gleiss Lutz, 35 Empfehlungen und einem Anteil von sieben Prozent. Hinter dem Spitzenreiter geht es sehr eng zu, auf Platz zwei folgt KPMG Law mit 25 Empfehlungen und fünf Prozent der Anteile, dritter wird CMS Deutschland mit 24 Empfehlungen und 4,8 Prozent der Anteile, gefolgt von Hogan Lovells (22, 4,4 Prozent), DLA Piper (20, vier Prozent) sowie Advant Beiten und Freshfields Bruckhaus Deringer (je 18 und 3,6 Prozent der Anteile). Im Datenschutzrecht, das dieses Jahr gemessen an den Gesamtempfehlungen auf dem vierten Platz der Rechtsgebiete einsortiert ist, gibt es an der Spitze wenig Veränderungen. Hier bleibt Taylor Wessing wie im letzten Jahr vorne, wenn auch nur knapp vor Osborne Clark. Gerade einmal eine Empfehlung trennt die beiden Sozietäten (32:31). Das Podest komplettieren die Spezialisten von DPL Drewes Privacy Law und Schürmann Rosenthal Dreyer mit je 30 Empfehlungen. Das von Rang elf auf fünf gekletterte Rechtsgebiet Aktien- und Konzernrecht beherrschen nach wie vor die Sozeitäten Hengeler Mueller und Freshfields Bruckhaus Deringer, die mit 11,6 Prozent der Anteile (61 Empfehlungen) beziehungsweise elf Prozent der Anteile (58 Empfehlungen) einsam ihre Kreise an der Spitze drehen. Allen & Overy verteidigt in diesem Rechtsgebiet mit 5,7 Prozent der Votes knapp vor Gleiss Lutz (5,5 Prozent) den dritten Rang. Die Studie Kanzleimonitor 2023/2024 ist in der Printversion zum Preis von netto 255 Euro beziehungsweise in der PDF-Version zum Preis von netto 132 Euro erhältlich. 
 
■ Alexander Pradka
Beitrag von Alexander Pradka

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