Immer mehr Syndizi in Deutschland

Die aktuelle Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer belegt: Die Zahl der Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte in der Bundesrepublik nimmt weiter zu. Und das bei weiter abnehmender Zahl der Rechtsanwältinnen und -anwälte in Deutschland insgesamt. Der Beruf wird immer beliebter.
vom 7. Juli 2023
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5.937 „reine“ Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte sind zum Stichtag 1. Januar in Deutschland beschäftigt gewesen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Plus in Höhe von gut 15 Prozent. Schon im Vergleich 2021 zu 2022 war die Anzahl um knapp 17 Prozent gestiegen. Auch die Zahl der Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung ist in diesem Zeitraum angewachsen: 2021 auf 2022 von 16.537 auf 17.616 (plus 6,5 Prozent) und dann auf 2023 noch einmal auf 18.536 (plus gut fünf Prozent). Ein weiterer Trend über die letzten Jahre fand bei der aktuellen Erhebung eine Bestätigung: Bei den Syndizi ist der Frauenanteil besonders hoch. Knapp 45,5 Prozent der reinen Syndizi sind weiblichen Geschlechts, bei den Anwältinnen und Anwälten mit Doppelzulassung sind es gar gut 58 Prozent. Um rund 0,5 bis ein Prozent steigt der Frauenanteil pro Jahr. Das ist ein Hinweis auf eine möglicherweise bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der Tätigkeit für ein Unternehmen. Der Frauenanteil bei den Syndizi ist deutlich höher als insgesamt bei den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen mit Einzelzulassung: Dort liegt er bei knapp 35 Prozent. Die Gesamtzahl der Einzelzulassungen war zum Stichtag 1. Januar 2023 erneut rückläufig. Zum zweiten Mal in Folge gab es rund 2.000 Rechtsanwältinnen und -anwälte weniger im Bundesgebiet als noch im Jahr zuvor. Sie sank auf jetzt 140.713 ab. Für die 28 in Deutschland existierenden Anwaltskammern meldete die Bundesrechtsanwaltskammer dennoch einen Mitgliederzuwachs – um knapp 1,4 Prozent gegenüber 2022. Für den Zuwachs sorgen allerdings in erster Linie die Berufsausübungsgesellschaften. 

 

Diese sind im Zuge der „großen“ Bundesrechtsanwaltsordnungsreform gemäß § 59b der BRAO seit dem 1. August 2022 zulassungspflichtig. Neben den bisher schon zulassungspflichtigen Kapitalgesellschaften GmbH, AG und UG sind nun auch 1.843 Berufsausübungsgesellschaften bei den Rechtsanwaltskammern zugelassen. Außerdem haben die Rechtsanwaltskammern zurzeit 866 nicht-anwaltliche Mitglieder. Dazu gehören etwa Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften. Die Gesamtmitgliederzahl der Bundesrechtsanwaltskammer belief sich infolgedessen zum Stichtag auf 169.388. Die Zahl der Fachanwältinnen und -anwälte bleibt auch in diesem Jahr konstant und liegt bei knapp 46.000. Hier liegt der Frauenanteil lediglich bei knapp 33 Prozent. Beliebteste Fachanwaltschaft bleibt diejenige für Arbeitsrecht mit knapp einem Viertel (11.001) aller Fachanwältinnen und Fachanwälte. Auf Platz zwei folgt weiterhin das Familienrecht mit einem Anteil von knapp 20 Prozent. Für dieses Wahlfach haben die Frauen das größte Faible, ihre Quote liegt hier bei fast 60 Prozent. Mit Abstand folgen auf den Rängen drei und vier das Steuerrecht und das Verkehrsrecht (10,3 und 9,5 Prozent Anteil). Auf den dann folgenden Plätzen landen das Strafrecht, das Miet- und Wohnrecht sowie das Bau- und Architektenrecht. Die höchsten Zuwächse können laut Bundesrechtsanwaltskammer die jüngsten Fachanwaltschaften für Vergaberecht, Migrationsrecht und Sportrecht verbuchen. Wie auch in den letzten Jahren ist die Anzahl der Anwaltsnotare weiter rückläufig: Mit 4.955 liegt sie um 1,2 Prozent unter dem Vorjahr (5.015); der Frauenanteil ist hingegen um knapp 3,3 Prozent gestiegen.

Alexander Pradka

Beitrag von Alexander Pradka

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