Im Zuge einer Unternehmensbeteiligung schließt A mit B ein Non-Disclosure Agreement (NDA) ab. Darin erklärt A dem B seine Geschäftsidee G. Diese darf gemäß NDA nicht von B weitergegeben oder selbst realisiert werden. Einige Zeit später sieht A seine Idee beim fernöstlichen Hersteller C realisiert – so nah am Original, dass kein Zweifel besteht: Hier hat ein klandestiner Wissenstransfer stattgefunden. A verlangt von B eine Erklärung. B teilt mit, er habe keinerlei Informationen weitergegeben. A kann das Gegenteil nicht beweisen. Aber mit einem klug gestalteten NDA kann er den Schaden minimieren. Warum schließt man überhaupt noch NDA ab? Vertraulichkeitsvereinbarungen sollen sicherstellen, dass vertrauliche Informationen, die im Rahmen eines M&A Deals ausgetauscht werden, geheim bleiben und nur einem definierten Personenkreis zugänglich sind. Das Zeil ist, Missbrauch oder unautorisierte Weitergabe dieser Informationen zu verhindern. Dieses Ziel verfolgt auch Sharon Robinette, Rechtsanwältin bei der Aareon Gruppe, einem führenden Softwareunternehmen für die europäische Immobilienwirtschaft in Mainz. Mehr als 8.000 Kunden verwalten mit Aareon-Software rund 14 Millionen Einheiten. Als Legal Counsel für den Bereich Corporate/M&A prüft die Juristin zahlreiche Deals im Marktsegment Immobilienwirtschaft und betreut mehrere Transaktionen im Jahr. Die Offerten kommen entweder von den Unternehmen direkt oder von Vermittlern wie Investmentbanken und M&A-Beratern. „Meist kaufen wir und erweitern damit unser Angebot, in Großbritannien haben wir auch Unternehmen, die Software für das Marktsegment SMB anbieten, erworben “, erläutert Robinette. Schlanke, kaum mehr als zweiseitige NDA’s sind dabei Brot und Butter: Ohne Verschwiegenheitsvereinbarungen, mit denen sensible Daten vor der Weitergabe an Unbefugte geschützt werden sollen, geht kein M&A Deal über die Bühne. „Darin wird genau geregelt, welche Informationen vertraulich bleiben müssen und wie sie behandelt werden müssen“, erklärt Robinette. „Sie werden ganz am Anfang der Gespräche abgeschlossen, also weit vor der eigentlichen Transaktion.“ Das bedeutet: „Der Legal Counsel ist vom ersten Tag angefragt.“ Im NDA muss präzise angegeben werden, welche Informationen vertraulich sind, welche Parteien daran gebunden sind –, wie diese Informationen im Verlauf der Transaktion behandelt und später zurückgegeben werden, die Pflichten beider Parteien und die Laufzeit der Vereinbarung. Auch die Tatsache, dass über die Transaktion verhandelt wird, kann der Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Ob sie auf Deutsch oder Englisch abgefasst ist, ist unbedeutend, solange jeder damit einverstanden ist. Bei internationalen Deals ist Englisch üblich. Fakultativ ist auch die Vereinbarung von Pönalen bei Zuwiderhandlung. Manche Legal Counsel behaupten, eine Vertraulichkeitserklärung ohne Vertragsstrafen sei nichts wert. Ansonsten steht im NDA nur das, was ein Käufer unbedingt wissen muss, um über den nächsten Schritt, die Due Diligence, zu entscheiden. „Ich habe NDA‘s gesehen“, sagt Robinette, „in denen selbst der Name des Zielunternehmens nicht preisgegeben wurde.“ Das käme vor allem bei grenzüberschreitenden Deals vor. „Man erfährt erst danach, welches Unternehmen zum Verkauf steht.“
„Präzise formulieren, die Nutzung der Informationen auf die Dauer der Transaktion und die Weitergabe von Informationen auf den definierten Personenkreis beschränken.“
Sharon Robinette
Rechtsanwältin/Legal Counsel Coroporate/M&A,
Aareon AG