Als Veränderer gekommen

Seit dem 1. Juli letzten Jahres ist Daniel Thelesklaf Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU). 
Der Schweizer kämpft seit rund 30 Jahren gegen die Geldwäsche und bringt Erfahrungen aus 
unterschiedlichen Positionen mit: Er hat schon bei Banken gearbeitet, bei der Polizei, bei der 
Aufsicht und in anderen FIUs.
vom 16. Januar 2024
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Die FIU in Deutschland arbeitet seit 2020 mit dem „risikobasierten Ansatz“, nun ist der dieser im gerade in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ klarstellend ausgestaltet worden. Es gab viel Kritik, vor allem im Hinblick darauf, dass Meldungen nicht bearbeitet würden. Was entgegnen Sie dieser Kritik?

Daniel Thelesklaf:

Risikobasierter Ansatz heißt, dass ausnahmslos jede bei uns eingehende Verdachtsmeldung Gegenstand eines Analyseprozesses ist. Wir können und werden aber nicht jeder Meldung die gleiche Aufmerksamkeit widmen, wir müssen priorisieren, und uns auf unsere Kernaufgabe fokussieren – die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wie tief und wie lange wir mit welchem Personalaufwand eingehende Meldungen analysieren und bearbeiten, bestimmt sich nach Maßgabe der Gefährdung und des Risikos.

 

Es wurde auch Kritik geübt an der Vorgehensweise. Beispielsweise sei die Schlagwortsuche schlecht, die verwendeten Filter seien nicht gut austariert. Was sagen Sie dazu?

Zum Teil war die Kritik berechtigt. Deshalb bin ich auch da. Ich bin gekommen, um Dinge zu verändern, und nicht, um den Status quo zu verwalten. Tatsächlich hat die deutsche FIU – wie jede andere im Ausland auch – mit Filtern schon früh erste Versuche unternommen. Es gibt keine wissenschaftliche Erkenntnis, aus der sich die einzig wahre Vorgehensweise herauskristallisieren ließe. Die Kunst der Analyse liegt darin, die Filter so einzustellen, damit nichts Wesentliches durchrutscht, andererseits Freiraum bleibt, um Effizienzgewinne zu erzielen. Im ersten Anlauf war die Fehlerquote zu hoch. Die FIU hat deshalb die Filter zwischenzeitlich abgeschaltet und alle Meldungen vom ersten bis zum letzten Schritt manuell behandelt. Ich glaube aber, dass die Empörung gar nicht wegen der Filter so groß war. Es ging eher darum, dass Meldungen zu lange liegen geblieben waren. Es ist ein wahrer Melde-Tsunami über die FIU hereingebrochen So viele Meldungen hat der Apparat gar nicht verdauen können. Insofern verstehe ich jede Polizeidienststelle, die nicht nachvollziehen kann, wenn sie Informationen aus Meldungen mit verdächtigen Transaktionen mit viel Verspätung erhält. Die Prozesse sind jetzt so justiert, dass das nicht mehr passieren kann.

 

Wie viele Beschäftigte haben Sie und wie viele Meldungen am Tag kann ein Sachbearbeiter beziehungsweise eine Sachbearbeiterin abarbeiten?

Zunächst einmal möchte ich betonen: Die Personalausstattung ist hervorragend. Im Bereich der Analysefunktion haben wir weltweit die am Besten personell ausgestattete Behörde. Wir arbeiten aktuell mit über 500 Beschäftigten und werden auf über 700 Bedienstete weiter aufwachsen. Mich stört es aber, wenn ich manchmal von jemandem höre, dass eine bestimmte Anzahl an Leuten eine bestimmte Zahl an Meldungen pro Tag bearbeiten soll. Es gibt kleinere Meldungen, die beanspruchen sehr wenig Zeit. Darunter fallen auch solche Sachverhalte, die gar nicht gemeldet werden müssten, etwa weil jemand beim Login bei seiner Bank dreimal die falsche PIN eingegeben hat. Dem stehen hochkomplexe Sachverhalte gegenüber, für deren Bearbeitung ich gerne mehrere Beschäftigte über mehrere Tage oder Wochen zielgerichtet einsetzen möchte.

 

Geldwäsche ist ein international geprägtes Thema. Wie funktioniert denn aus Ihrer Sicht die internationale Zusammenarbeit?

Nicht, dass ich mir nicht noch mehr wünschen würde, aber im Vergleich zu anderen Konstellationen ist die Zusammenarbeit zwischen FIUs sehr gut, insbesondere innerhalb der EU. Es ist einzigartig, dass die Behörden dazu selbst eine Organisation gebildet haben: Die Egmont Group setzt diesbezüglich Standards für den Informationsaustausch. Es gibt eine Verpflichtung, Informationen zu liefern, mit der Möglichkeit der Sanktionierung, falls man das nicht tut. Die Gruppe setzt zudem ein technisches System auf, damit diese Informationen sicher ausgetauscht werden können. Auch für uns ist es ein wichtiges Anliegen, in diese internationale Zusammenarbeit zu investieren. Die Mehrzahl der von uns analysierten Sachverhalte hat einen internationalen Konnex.

 

Stichwort Zusammenarbeit: Sie haben einmal gesagt, dass es eines Ihrer Ziele ist, gemeinsam mit dem Privatsektor für mehr Prävention zu sorgen. Wie ist da der Status quo?

Wichtig ist mir der menschliche Faktor: Aus meiner Sicht beruht eine gute Zusammenarbeit darauf, dass die verantwortlichen Personen einander und ihre spezifischen Bedürfnisse kennen. Deshalb führe ich viele persönliche Gespräche mit der Privatwirtschaft. Es gibt seit rund drei Jahren eine institutionelle Form der Zusammenarbeit, die Anti Financial Crime Alliance (AFCA). Es handelt sich um einen Zusammenschluss der relevanten Behörden mit den größten Akteuren auf dem Privatsektor. Zurzeit handelt es sich noch um eine strategische Zusammenarbeit, es findet ein Austausch über Typologien, Bedrohungsszenarien, Fallmuster, Red-Flag-Indikatoren statt. Das hat gute Resultate gebracht und ich denke, dass wir den nächsten Schritt gehen und ein noch stärkeres Zusammenwirken auch auf operativer Ebene initiieren können, natürlich immer unter Berücksichtigung der gesetzlichen, insbesondere der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wir rekrutieren jetzt zudem bewusst Führungskräfte, die Erfahrungen aus dem Privatsektor mitbringen.

 

Das Bundesministerium der Finanzen will eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) aufbauen, unter deren Dach auch die FIU ihren Platz erhält. Was sagen Sie zu diesen Plänen?

Der Medianwert der involvierten Vermögenswerte bei Verurteilungen wegen Geldwäsche liegt in Deutschland bei rund 5.000 EUR. Jetzt könnte man sagen, nur um diesen Betrag herum findet in Deutschland Geldwäsche statt, das ist aber natürlich falsch. Richtig ist, dass wir mit den bisherigen Strukturen und Ansätzen offenbar vor allem „Plankton“ erwischen und nicht die „großen Fische“. Und: Bei der Prüfung seitens der Financial Action Task Force 2022 ist herausgekommen, dass in Deutschland Geldwäscheverfahren nicht hinreichend priorisiert werden. Wenn sie ermittelt werden, dann gleichsam als „Wurmfortsatz“: Im Fokus der Ermittlungen steht in der Regel nur die Vortat, was in der Praxis dazu führt, dass gerade die professionellen Geldwäscher, die Enabler und die Gatekeeper, also die „großen Fische“, nicht in ausreichendem Maße verfolgt werden. Es gilt, diese schmerzhafte Verfolgungslücke zu schließen. Hierfür sind meiner Meinung nach zwei Dinge entscheidend: Wir benötigen erstens eine spezialisierte Ermittlungseinheit wie das Ermittlungszentrum Geldwäsche, das große und komplexe Geldwäschefälle als eigene und einzige Priorität ermittelt. Nur so wird es in der Praxis nicht erneut zu einer De-Priorisierung von Geldwäsche gegenüber den Vortaten kommen. Zweitens müssen wir bei den Ermittlungen konsequent den „Follow the Money“-Ansatz umsetzen, also bereits unmittelbar ausgehend von verdächtigen Finanzströmen ermitteln und nicht erst den Vortaten. Nur so werden wir endlich auch zu den Strukturen gelangen, die die kriminellen Aktivitäten steuern. Der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums adressiert diese beiden Punkte. Das ist aus meiner Sicht sehr gut und wichtig.

 

Auf dem Rechtsmarkt gibt es schon einen enormen Fachkräftemangel. Woher soll das nötige Personal für die Behörde kommen?

Alle Fachkräfte auf dem Markt zu finden, dürfte in der Tat schwierig werden. Der Schlüssel zum Erfolg ist deshalb, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst auszubilden. Es ist eine ehrliche und wichtige Erkenntnis, dass es Zeit braucht, bis das notwendige Personal zur Verfügung steht. Die Themen rund um Geldwäsche sind komplex, aber sie lassen sich lernen, das sage ich aus eigener Erfahrung. Und wenn wir es gescheit anstellen, dann können wir in ein, zwei Jahren in multidisziplinären Teams arbeiten. Dann agieren Expertinnen und Experten aus den Bereichen Recht, Finanzen, Datenanalytik und Wirtschaftsprüfung gemeinsam und bringen ihre jeweilige Expertise ein. Wir planen auch einen Bachelorstudiengang zum Finanzermittler oder Geldwäschespezialisten. Es wird bewusst in jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert, die man entwickelt, beziehungsweise in vorhandene, die man fortbildet. Das ist der richtige Ansatz, um sowohl fachlich als auch personell zukunftsfähig aufgestellt zu sein.

 

Das Gespräch führte Alexander Pradka

Beitrag von Alexander Pradka

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