Kabinett verkürzt Prognosezeitraum für Überschuldungsprüfung
Das von der Bundesregierung beschlossene dritte Entlastungspaket enthält unter anderen Aspekten auch Veränderungen im Insolvenzrecht. Wesentlicher Bestandteil ist die Verkürzung des Prognosezeitraums für die Überschuldungsprüfung. Einher geht das mit Abmilderung der Insolvenzantragspflicht. Es handelt sich allerdings um zeitlich befristete Regelungen.
Hochwasser: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
In einer Formulierungshilfe hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen wegen der Starkregenfälle und Hochwasser im Juli 2021 auf den Weg gebracht. Ziel ist es, den betroffenen Betrieben Zeit zu verschaffen.