„Think different“: Apple unterliegt vor dem EuGH

Für verschiedene Computerprodukte ließ sich Apple in den Jahren 1997, 1998 und 2005 das Wortzeichen „Think different“ als Marke der Europäischen Union eintragen. Vor sechs Jahren reichte Swatch Anträge auf Erklärung des Verfalls der Marke ein. Apple habe diese fünf Jahre am Stück nicht ernsthaft benutzt.

Verstoßen Apple-Pay-Praktiken gegen EU-Wettbewerbsregeln?

Apple könnte aufgrund der Bevorzugung des unternehmenseigenen mobilen Zahlungssystems Apple Pay gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt die Europäische Kommission nach einer Untersuchung. Diese hat den Technologiekonzern Beschwerdepunkte mitgeteilt. Das Unternehmen hat nun Gelegenheit zu einer Stellungnahme.