Hohe Geldbußen für Apple und Meta

Die EU-Kommission hat gegen Apple und die Facebook- sowie Instagram-Mutter Meta wegen des Verstoßes gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Geldbußen in Höhe von 500 beziehungsweise 200 Millionen Euro verhängt.
Überragende marktübergreifende Bedeutung von Apple bestätigt

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat per Beschluss das Bundeskartellamt bestätigt: Apple und allen mit dem Konzern verbundenen Unternehmen kommt eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zu.
Streit um Steuerbegünstigung: Apple muss 13 Milliarden Euro zurückzahlen

2016 hatte die Europäische Kommission Steuervergünstigungen Irlands gegenüber zwei Gesellschaften des Apple-Konzerns als rechtswidrige staatliche Beihilfe deklariert und ordnete deren Rückforderung an. Zunächst wehrte Apple sich erfolgreich gegen die Entscheidung. Der EuGH bestätigte nun aber die Ansicht des EuGH.
Kartellrechtsverstoß bei Musikstreaming: Apple kassiert hohe Geldbuße

Wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps an Nutzer des Betriebssystems iOS hat Apple von der EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von 1,8 Milliarden Euro kassiert. Das Verhalten des Konzerns habe für höhere Preise und eine eingeschränkte Auswahl bei iPhone- beziehungsweise iPad-Nutzern geführt.
„Think different“: Apple unterliegt vor dem EuGH

Für verschiedene Computerprodukte ließ sich Apple in den Jahren 1997, 1998 und 2005 das Wortzeichen „Think different“ als Marke der Europäischen Union eintragen. Vor sechs Jahren reichte Swatch Anträge auf Erklärung des Verfalls der Marke ein. Apple habe diese fünf Jahre am Stück nicht ernsthaft benutzt.
Verstoßen Apple-Pay-Praktiken gegen EU-Wettbewerbsregeln?

Apple könnte aufgrund der Bevorzugung des unternehmenseigenen mobilen Zahlungssystems Apple Pay gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt die Europäische Kommission nach einer Untersuchung. Diese hat den Technologiekonzern Beschwerdepunkte mitgeteilt. Das Unternehmen hat nun Gelegenheit zu einer Stellungnahme.