Zubringerflüge – Bundeskartellamt äußert Bedenken gegenüber Lufthansa
Dass Fluggesellschaften so genannte Special Prorate Agreements (SPA) abschließen, ist in der Branche üblich. Beide Seiten profitieren: Die eine kann etwa auf Zubringerdienste der anderen zurückgreifen und letztere finanziert damit ihr Kurzstreckennetz. So geschehen zwischen Lufthansa und Condor. Dann aber hat die Lufthansa den Vertrag gekündigt. Die Beschwerde von Condor rief das Bundeskartellamt auf die Bühne.