Arbeitnehmerschutz in Massenentlassungsverfahren

Massenentlassungsverfahren unterliegen aufgrund ihrer schwerwiegenden Bedeutung für viele Angestellte eines Unternehmens einem strengen und stark formalisierten Prozedere. Basis sind die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über Massenentlassungen, kurz MERL. Diese sind in Deutschland in den §§ 17 ff. des Kündigungsschutzgesetzes umgesetzt. In einem aktuellen Fall musste das Bundesarbeitsgericht die Frage des besonderen Arbeitnehmerschutzes klären.