Betriebsrat hat Initiativrecht für Gestaltung der Arbeitszeiterfassung

Das Landesarbeitsgericht in München hat entschieden, dass ein Betriebsrat eine Regelung dazu erzwingen kann, wie in einem Unternehmen die Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst werden. Die Entscheidung über die beste Art der Zeiterfassung sei Gegenstand der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Zeiterfassung: Initiativrecht des Betriebsrates?

Soll in einem Unternehmen eine elektronische Zeiterfassung eingeführt werden, steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Spannend ist die Frage, ob dieser auch ein Initiativrecht bei der Einführung hat. Darüber hatte das Landesarbeitsgericht Hamm zu befinden.