Betriebsschließungen im März 2020 waren rechtmäßig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die pandemiebedingten Schließungen nicht der Grundversorgung dienender Einrichtungen im März 2020 rechtmäßig waren. Ein Fitnessstudio, ein Inhaber von drei Restaurants und die Betreiberin einer Parfümerie scheiterten mit ihren Anträgen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme.

Betriebsschließung durch Corona nicht immer Versicherungsfall

Muss ein Betrieb coronabedingt zeitweilig schließen, kann ihm seine Versicherung die Entschädigung verweigern, obwohl er prinzipiell gegen ein solches Risiko versichert ist. Es kommt auf die konkreten AGB an, urteilt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Schließt der Leistungskatalog das Coronavirus nicht klar aus, muss die Versicherung zahlen.