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In den WarenkorbWir bitten Sie um 8 Minuten Ihrer Zeit. Die Ergebnisse dieser Befragung werden wir Ihnen wie gewohnt in unserer Publikation „kanzleimonitor.de 2023/2024“ zur Verfügung stellen. Als Dank für Ihre Teilnahme erhalten Sie natürlich Ihr persönliches Freiexemplar. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.
Die Studie kanzleimonitor.de bündelt in der Praxis erprobte Expertise und bildet Kompetenz in insgesamt 32 verschiedenen Rechtsgebieten ab. Wer empfohlen wird, hat wiederholt bewiesen, dass die Mandanten und deren juristische Herausforderungen im Mittelpunkt seines Denkens und Handelns stehen. Und gezeigt, dass er oder sie in einem bestimmten Markt, in einem bestimmten Rechtsgebiet, über eine ganz besondere Expertise verfügt. Erstmals wurde 2013 die Studie „kanzleimonitor.de” durchgeführt. Und auch für die aktuelle, zehnte Ausgabe wurde gemeinsam mit dem Magazin In-house Counsel untersucht, welche externen Berater Syndizi vorrangig empfehlen. Die Teilnehmer mussten schriftlich versichern, dass sie als fest angestellte Juristinnen und Juristen in einem Unternehmen, in einer Institution, Körperschaft oder diplomatischen Vertretung tätig oder Mitglieder eines Unternehmensorgans mit Zuständigkeit für die Rechtsabteilung sind.
Beteiligten sich im Jahr 2013 noch 390 Unternehmen am „kanzleimonitor.de“, so stieg die Teilnehmerzahl mittlerweile auf 908. Diese Betriebe haben insgesamt 8.049 Empfehlungen ausgesprochen. Die Erhebung deckt einerseits 29 verschiedene Branchen ab, andererseits spiegelt sie Empfehlungen aus Betrieben unterschiedlicher Größe ab – vom DAX-Konzern bis hin zum Familienunternehmen.
Eine besondere Herausforderung bei der Abbildung des Empfehlungsverhaltens liegt in der Abwendung demografisch bedingter Schwankungen. Da sich das Mandatsverhältnis zwischen Rechtsabteilung und Wirtschaftskanzlei häufig über einen längeren Zeitraum als ein Jahr erstreckt, vermittelt eine isolierte Ein-Jahres-Betrachtung lediglich einen limitierten Eindruck dieser Beziehung. Auf der anderen Seite ginge es an der Geschäftswirklichkeit vorbei, positive Mandatsbeziehungen ohne Begrenzung für die Zukunft fortwirken zu lassen. Im Sinne der Glättung dieser statistischen Varianzen im Sinne aller Beteiligten ist eine Empfehlungsreichweite von zwei Jahren am sinnvollsten.
Die in dieser Studie enthaltenen Empfehlungen sowie deren grafische Darstellung bilden das empirisch quantitative Ergebnis ab. Die Untersuchung wurde vom Herausgeber mit größter Sorgfalt und Unabhängigkeit durchgeführt. Die Darstellungen und Nennungen von Kanzleien und Anwälten dienen nicht der Werbung und haben keinen wirtschaftlichen Bezug. Sie stellen lediglich den Versuch eines Marktüberblicks der Mandatierung externer Kanzleien durch Unternehmensjuristen dar. Die Studienergebnisse werden in drei Kapiteln präsentiert: demografische Ergebnisse, Gesamtauswertung der Empfehlungen sowie die Auswertung der Rechtsgebiete. Die nachprüfbar „beste Kanzlei“ gibt es nicht. Bei den Auswertungen handelt es sich lediglich um die Wiedergabe der Befragungsergebnisse und nicht um ein Ranking der Redaktion.
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