„Doppelslash“ nicht zur Kennzeichnung einer Firma geeignet

In einem Beschluss hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die einem Unternehmensnamen vorangestellten Sonderzeichen „//“ nicht zur Kennzeichnung einer Firma geeignet sind. Zurecht hatte demnach das Registergericht die Eintragung in das Handelsregister abgelehnt.