Wegen Fake-Accounts: Meta muss Nutzerdaten herausgeben

Meta Platforms, ehemals Facebook Incorporated, muss als Betreiberin des Social-Media-Dienstes Instagram Auskunft über Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Nutzers – oder einer Nutzerin – erteilen. Der Grund: Die unter dem Account bereitgestellten Inhalte verletzten in strafrechtlich relevanter Form das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer anderen Person.