Marc Hilber ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen bei technologiebezogenen Transaktionen, insbesondere bei Joint Ventures sowie Outsourcing- und Softwareentwicklungsprojekten. Er berät bei Vertragsgestaltungen in den Bereichen Aerospace & Defence, Outsourcing und Cloud Computing, bei Softwareprojekten, zu E-Commerce sowie im Datenschutzrecht.
Die Kanzleimonitor-Studie des Bundesverbands für Unternehmensjuristen (BUJ) führt ihn unter den Top 3 Anwälten für Datenschutzrecht in Deutschland. Außerdem wird er im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien namentlich empfohlen. Der US-amerikanische Verlag Best Lawyers zeichnete ihn 2017 als „Lawyer of the Year“ (IT Law) aus. Die WirtschaftsWoche empfahl ihn 2020 zum dritten Mal als Top-Anwalt für IT-Recht in Deutschland.
Marc Hilber ist unter anderem Herausgeber des im Verlag Dr. Otto Schmidt erschienenen Handbuchs Cloud Computing sowie Mitherausgeber des Beck’schen Online-Kommentars im IT-Recht (2019).
Marc Hilber ist Partner der Sozietät Oppenhoff. Von 2002 bis 2007 war er (Managing) Associate bei Oppenhoff & Rädler / Linklaters LLP. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Angers, University of Illinois (LL.M.) und Köln (Dr. jur.). Er hat während seiner Ausbildung 1999 bei der amerikanischen Kanzlei Allegaert Berger & Vogel in New York gearbeitet.