Anna Blume Huttenlauch ist auf das Deutsche und Europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht spezialisiert. Sie berät internationale Mandanten in Verfahren vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt sowie bei parallelen Untersuchungen durch mehrere Kartellbehörden weltweit. Ihre Beratungstätigkeit umfasst sämtliche Bereiche des Kartellrechts, insbesondere Fusionskontrolle, Kartellverfahren, interne Untersuchungen, Fragen der Kartellrechtscompliance, Vertriebskartellrecht, Fragen des Marktmachtmissbrauchs und kartellrechtliche Schadensersatzverfahren. In der Fusionskontrolle umfasst die Beratung die Vertretung von Unternehmen in komplexen Fällen mit Zusagen und Nebenbestimmungen. Sie verfügt über besondere Branchenerfahrung in den Bereichen Medien, Telekommunikation, Konsumgüter und Einzelhandel sowie Energietechnik.
Anna Blume Huttenlauch war bereits 2017 eine der „notable women competition professionals in their 30s“ (W@Competition, 30 in their 30s). Von Who’s Who Legal: Competition wird sie regelmäßig als „one of the world’s leading competition experts“ geführt; zudem zählt sie zu den Who’s Who Legal: Thought Leaders „Germany“ und „Competition“.
Anna Blume Huttenlauch ist als Rechtsanwältin in Deutschland und als Attorney at Law in New York zugelassen. Sie ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht (von 2016-2021 Regionalbeauftragte für Berlin), der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung, der American Bar Association (Antitrust Section) sowie des Instituts für Kunst und Recht. Als Dozentin lehrte sie bereits mehrfach im Rahmen eines Masterstudiengangs an der Universität Zürich sowie an Hochschulen in Deutschland. Anna Blume Huttenlauch veröffentlicht regelmäßig zu Themen des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie zum Kunstrecht. Sie ist u.a. Autorin der Kommentierung zu Art. 102 AEUV in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/Meyer-Lindemann.