Hoffnungen ruhen auf neuen Horizontalleitlinien

Die aktuelle Kartell- und Wettbewerbsrechtspraxis erlaubt zwar Nachhaltigkeitskooperationen, aber Wettbewerber dürfen nicht über Preise sprechen. So kommen Vereinbarungen und Kooperationen, die Nachhaltigkeitszwecke als direktes Ziel oder zumindest als positiven Nebeneffekt vorsehen, sehr oft nicht zustande.
vom 14. Januar 2023
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Unternehmen halten sich zurück mit derartigem gemeinsamem Wirken, scheuen die damit einhergehenden Risiken. Nachvollziehbar, schließlich möchte niemand erst Investitionen tätigen und sich auf eine Zusammenarbeit verständigen, die im Anschluss dann doch torpediert wird. Das könnte sich in der Zukunft ändern, in der Europäischen Union sind sich die Verantwortlichen durchaus des Problems bewusst. Und da wollen sie unterstützen, schon im eigenen Sinne, um die selbst gesetzten Klimaziele nicht zu verfehlen. 

 

Bei der Umsetzung hapert es allerdings noch: Voraussichtlich im ersten Quartal will die EU-Kommission neue Horizontalleitlinien herausbringen. Der Veröffentlichungstermin hat sich bereits verschoben. Der Grund: Es gab massive Kritik am ursprünglichen Entwurf, vor allem aus Deutschland und Frankreich. „Dieser war immer noch geprägt von den die Effizienzkriterien von 1999 und 2010“, bemängelt Dr. Maxim Kleine, Partner und Leiter Kartellrecht bei der Sozietät Görg in Hamburg. „Vereinbarungen dürfen getroffen werden und eine Wettbewerbsbeschränkung geht dann in Ordnung, wenn es am Ende über eine Amortisierung auch für Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger wird.“ Kleine spielt damit auf Elektrogeräte an, die zwar Preissteigerungen erfahren, aufgrund der Sparsamkeit im Energieverbrauch auf zwölf Monate gerechnet Einsparungen bringen. „Das Festhalten an diesen Kriterien greift aber für die vor uns liegenden Nachhaltigkeitsherausforderungen deutlich zu kurz.“ Das ist eindimensional gedacht und berücksichtigt nur finanzielle Aspekte. Es lässt sich nicht verhehlen, dass die Praxis auch für die Unternehmen selbst zurzeit bequem ist: Über Verteuerungen darf nicht einmal gesprochen werden und die Realisierung von weitreichenden Nachhaltigkeitszielen funktioniert ohne diese in der Regel nicht: Diesen Umstand nutzen viele, um von vorneherein notwendige Veränderungen gar nicht erst anzugehen. Immerhin lässt sich festhalten: Die Kritik aus den Mitgliedsstaaten hat dafür gesorgt, dass die EU-Kommission Nachbesserungen vornimmt. Es ist eine Notwendigkeit, kartellrechtliche Freistellungen künftig anhand anderer Anhaltspunkte zu gestatten. 

 

Ein Beispiel liefert der österreichische Gesetzgeber, der bei Nachhaltigkeitskooperationen, die Emissionssenkungen zur Folge haben, unterstellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen an den Vorteilen beteiligt sind. Das beseitigt die Nachweisproblematik, dass die betroffene Marktgegenseite immer angemessen von den Effizienzvorteilen profitieren muss. „Die Regelung ist ein guter Ausgangspunkt und eröffnet Räume für weitere Konkretisierungen“, so Dr. Kleine. „Beispielsweise ließen sich genaue Zahlen für Emissionsreduktionen implementieren, die auch nachgewiesen werden müssen. Im Rahmen der Festlegung einer entsprechenden Prozentzahl ist die Politik gefragt.“ Ein weiterer denkbarer Schritt ist, dass kleinere Betriebe leichter eine Freistellung von einem Kartellverbot erhalten, denn eines ist klar: „Wenn wir eine umfassende Dekarbonisierung in der Industrie anstreben, dann müssen Gesetzgeber und Regulierer insbesondere den Mittelstand adressieren. Für diesen wären klare Guidelines und ein praxisnaher Katalog an Fallbeispielen, die zeigen, was künftig erlaubt ist und was nicht, enorm hilfreich“, betont Dr. Kleine. Diese Umstellung muss mit einer Veränderung bei den Kontrollmechanismen einhergehen. Auch in Zukunft darf es keine überschießenden Wettbewerbsbeschränkungen geben. Fakt ist, dass die harte Anwendung des gegenwärtigen Wettbewerbsgedankens die Europäische Union in die Abhängigkeitsposition gebracht hat, in der sie jetzt steckt, im Hinblick auf Gas gegenüber Russland, im Hinblick auf Produktion von China. „Das war weder nachhaltig im Sinne der Ökologie noch im Sinne der Supply Chain Sicherheit“, hält Dr. Kleine fest. Insofern bieten neue Richtlinien die Chance für mehr Standortpolitik und die Förderung innovativer Ideen. Mit der Veröffentlichung wird zu sehen sein, für was sich die Kommission entschieden hat.

 

Alexander Pradka

Beitrag von Alexander Pradka

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