
Dieselgate: EuGH bestätigt Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem
Die Volkswagen Group Italia und die VW-Aktiengesellschaft beriefen sich in einem Verfahren vor dem Italienischen Staatsrat auf Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Dieser verbietet die Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen, die strafrechtlicher Natur sind, gegenüber derselben Person wegen derselben Tat.
Arbeitsrecht

Presserecht: Onlineberichterstattung verlangt schnelle Reaktion der Gerichte
Ein Online-Nachrichtenportal hatte im Rahmen seiner Berichterstattung schwere Vorwürfe gegen Vorstandsmitglieder eines Vereins erhoben, darunter Veruntreuung, Steuerhinterziehung, unklare Buchführung sowie…

Sachverständige diskutierten Änderungen des Lobbyregistergesetzes
SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP wollen den Anwendungsbereich und die Offenlegungspflichten im Lobbyregistergesetz „im Interesse einer transparenten…

Dieselgate: EuGH bestätigt Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem
Im August verhängte die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercateo (AGCM) gegen die Volkswagen Group Italia im Zusammenhang mit…
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Digitalisierung soll Genossenschaftsrecht erleichtern
Über 23,5 Millionen Mitglieder verfügen die deutschen Genossenschaften mittlerweile. Sie sind immer dann von Interesse, wenn das Verfolgen und Erreichen…

Referentenentwurf für Wachstumschancengesetz
Der Gesetzesentwurf, der sich nun in der Ressortabstimmung befindet, enthält insgesamt 50 Maßnahmen. Dazu gehören auch solche, die das Steuersystem…

Angabe des Wohnorts im Handelsregister?
Gemäß dem entsprechenden Beschluss sind funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register für die Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs unerlässlich. Tatsächliche wie…