
Vereine machen es Aktiengesellschaften gleich
Künftig können auch deutsche Vereine standardmäßig ihre Mitgliederversammlungen in hybrider Form oder vollständig virtuell abhalten. Eine Änderung der Vereinssatzung ist dafür nicht mehr notwendig. Möglich macht das eine Änderung der im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegten Regelungen zum Vereinsrecht. Die entsprechenden Änderungen sind am 21. März 2023 in Kraft getreten.
Arbeitsrecht

Microsoft rückt in den Fokus des Bundeskartellamts
Das ist Schritt eins in dem Prüfverfahren, bestimmte Verhaltensweisen des Softwaregiganten nimmt das Bundeskartellamt hier noch nicht unter die Lupe.…

Angabe des Wohnorts im Handelsregister?
Gemäß dem entsprechenden Beschluss sind funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register für die Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs unerlässlich. Tatsächliche wie…

Vereine machen es Aktiengesellschaften gleich
Grundsätzlich möglich waren hybride und virtuelle Vereinssitzungen zwar schon bisher: Dafür war allerdings eine entsprechende Bestimmung in der Satzung des…
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Corporate

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Neue Mitbestimmungsregelungen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
Mit der neuen Richtlinie wird laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein einheitlicher Rechtsrahmen für die drei…