Versicherter Arbeitsweg und unversicherter Abweg
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin einen Unfall auf einem sogenannten „Abweg“ erleidet.
Arbeitsrecht
Nur bei hinreichender Konkretisierung Entschädigung wegen „Mobbings“
Das bedeutet, dass in Mobbingfällen zu prüfen ist, ob der klageweise in Anspruch Genommene arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht des…
Amazon muss Werbearchiv öffentlich zugänglich machen
Zu den detaillierten Informationen gehören der Inhalt der Werbung, die Person, für die die Werbung angezeigt wird, der Zeitraum, in…
Versicherter Arbeitsweg und unversicherter Abweg
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst grundsätzlich auch den Weg vom Wohnort zur Arbeit und zurück. Es handelt sich dann…
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Corporate
Außenwirtschaftsordnung erfährt neuerlich Änderungen
Verwaltungsakte sollen demnach künftig sowohl schriftlich als auch elektronisch erlassen werden können. Bislang war im Außenwirtschaftsrecht für den Erlass von…
Investitionsprüfung: Bundeswirtschaftsministerium durfte Erwerb nicht untersagen
Die in Rheinland-Pfalz beheimatete Heyer Medical hatte im Oktober 2018 Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen vertrieb Beatmungsgeräte. Die chinesische Aenomed-Gruppe schloss…
Digitalisierung soll Genossenschaftsrecht erleichtern
Über 23,5 Millionen Mitglieder verfügen die deutschen Genossenschaften mittlerweile. Sie sind immer dann von Interesse, wenn das Verfolgen und Erreichen…