Darf ein Unternehmen mit ungenehmigten Zitaten werben?

Mit der ungefragten Verwendung von Namen und Zitaten ist es so eine Sache, davon weiß auch jeder Medienschaffende ein Liedchen zu singen. Mit eingeholter Einwilligung ist man immer auf der sicheren Seite. Aber – wenn etwas in aller Öffentlichkeit gesagt wird, sind die Nutzungsvoraussetzungen für das Zitieren nicht mehr ganz so hoch. Das bestätigt ein Urteil des OLG Köln.