Verspätete oder nicht erfolgte Zielvorgabe begründet Schadensersatzanspruch

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren häufig Zielvorgaben, an deren Erreichung eine variable Vergütung gekoppelt ist. Wichtig ist, dass das Unternehmen rechtzeitig seiner Pflicht nachkommt, diese Ziele vorzugeben. Geschieht das nicht oder zu spät, zieht das eine Schadensersatzpflicht nach sich.