Zeiterfassung: Initiativrecht des Betriebsrates?
Soll in einem Unternehmen eine elektronische Zeiterfassung eingeführt werden, steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Spannend ist die Frage, ob dieser auch ein Initiativrecht bei der Einführung hat. Darüber hatte das Landesarbeitsgericht Hamm zu befinden.