Insolvenzrechtliche Anfechtung umfasst auch den Mindestlohn

Schlecht für Arbeitnehmende: Ist ein Arbeitgebender insolvent, kann er das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern. Wie das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden hat, betrifft das auch den gesetzlichen Mindestlohn. Diesen hat der Gesetzgeber nicht anfechtungsfrei gestellt.