Angabe des Wohnorts im Handelsregister?

§ 43 der Handelsregisterverordnung sieht vor, dass in das Handelsregister neben dem Namen von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern auch das Geburtsdatum und Wohnort aufzunehmen sind. Das müssen die Unternehmenslenker auch so hinnehmen, wie jetzt das Oberlandesgericht Celle festgelegt hat.